Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
8. Abschnitt - Verfahren gegen Abwesende (§§ 276 - 295) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Strafprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
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1Für den Beschuldigten kann ein Verteidiger auftreten. 2Auch Angehörige des Beschuldigten sind, auch ohne Vollmacht, als Vertreter zuzulassen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2021 | Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 | |
01.09.2004 | Erstes Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) | 24.08.2004 |
§ 276Begriff der Abwesenheit
§ 277- § 284 (weggefallen)
§ 285Beweissicherungs-
zweck § 286Vertretung von Abwesenden § 287Benachrichtigung von Abwesenden § 288Öffentliche Aufforderung zum Erscheinen oder zur Aufenthaltsorts-
anzeige § 289Beweisaufnahme durch beauftragte oder ersuchte Richter § 290Vermögens-
beschlagnahme § 291Bekanntmachung der Beschlagnahme § 292Wirkung der Bekanntmachung § 293Aufhebung der Beschlagnahme § 294Verfahren nach Anklageerhebung § 295Sicheres Geleit
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zweck § 286Vertretung von Abwesenden § 287Benachrichtigung von Abwesenden § 288Öffentliche Aufforderung zum Erscheinen oder zur Aufenthaltsorts-
anzeige § 289Beweisaufnahme durch beauftragte oder ersuchte Richter § 290Vermögens-
beschlagnahme § 291Bekanntmachung der Beschlagnahme § 292Wirkung der Bekanntmachung § 293Aufhebung der Beschlagnahme § 294Verfahren nach Anklageerhebung § 295Sicheres Geleit
Rechtsprechung zu § 286 StPO
3 Entscheidungen zu § 286 StPO in unserer Datenbank:
- OLG Erfurt, 08.04.1952 - Rev. 17/52
Chefarzt der Landesheil- und Pflegeanstalt Hildburghausen. Beteiligung am ...
- BGH, 13.12.1996 - 3 StR 543/96
Antrag auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens - Besondere, vom ...
- EGMR, 21.09.1993 - 12350/86
KREMZOW v. AUSTRIA
Querverweise
Auf § 286 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren gegen Abwesende
- § 285 (Beweissicherungszweck)