Rechtsprechung
BGH, 22.08.2017 - 3 StR 324/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 177 StGB a.F.
Fehlender Finalzusammenhang zwischen Nötigungsmittel und Taterfolg bei der Vergewaltigung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 177 Abs 1 Nr 1 StGB vom 13.11.1998, § 177 Abs 2 S 2 Nr 1 StGB vom 13.11.1998
Vergewaltigung: Finaler Zusammenhang zwischen Nötigungsmittel und Taterfolg - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Prüfung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung; Hinzuziehung sachverständiger Hilfe zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin
- rewis.io
Vergewaltigung: Finaler Zusammenhang zwischen Nötigungsmittel und Taterfolg
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revisionsrechtliche Prüfung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung; Hinzuziehung sachverständiger Hilfe zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin
- rechtsportal.de
Revisionsrechtliche Prüfung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung; Hinzuziehung sachverständiger Hilfe zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 7 KLs 8/16
- BGH, 22.08.2017 - 3 StR 324/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 338
- NStZ-RR 2017, 365
- StV 2018, 234
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.10.2012 - 3 StR 385/12
Schwere Vergewaltigung (Erforderlichkeit der finalen Verknüpfung zwischen …
Auszug aus BGH, 22.08.2017 - 3 StR 324/17
Danach fehlt es an dem erforderlichen finalen Zusammenhang zwischen dem Nötigungsmittel und dem Taterfolg (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 385/12, NStZ 2013, 279). - BGH, 25.01.2005 - 1 StR 502/04
Urteil wegen Mordes an Peggy rechtskräftig
Auszug aus BGH, 22.08.2017 - 3 StR 324/17
Im Hinblick auf die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass es in Anbetracht der Eigenart des Falles, insbesondere im Hinblick auf die psychischen Beeinträchtigungen der Nebenklägerin, die den Feststellungen zufolge u.a. seit Jahren unter Depressionen leidet, alkoholabhängig ist und auch zur Tatzeit in erheblichem Maße alkoholisiert war, sachgerecht erscheinen könnte, zur Beurteilung ihrer Glaubwürdigkeit sachverständige Hilfe hinzuzuziehen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 1 StR 502/04, NStZ 2005, 394).