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   BGH, 22.12.2009 - EnVR 64/08   

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https://dejure.org/2009,17850
BGH, 22.12.2009 - EnVR 64/08 (https://dejure.org/2009,17850)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2009 - EnVR 64/08 (https://dejure.org/2009,17850)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - EnVR 64/08 (https://dejure.org/2009,17850)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen in kartellrechtlichen und energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssachen; Möglichkeit der Anfechtung eines Beweisbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.2008 - KVZ 45/07

    Begriff der kartellbehördlichen Verfügung

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - EnVR 64/08
    Wie der Senat mit Beschluss vom 29. April 2008 (KVZ 45/07) zu § 63 Abs. 1 GWB, dem § 75 Abs. 1 EnWG nachgebildet ist, entschieden und im Einzelnen begründet hat, sollen danach nur endgültige Regelungen im Außenverhältnis einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden.
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 18/08

    Werhahn/Norddeutsche Mischwerke

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - EnVR 64/08
    Dagegen sind Zwischenentscheidungen in kartell- wie auch in energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssachen grundsätzlich unanfechtbar (vgl. hierzu auch Senat, Beschl. v. 11. November 2008 - KVR 18/08, WuW/E DE-R 2551 f., Tz. 9 ff. - Werhahn/Norddeutsche Mischwerke).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2008 - 3 Kart 38/08

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Beweisanordnung im

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - EnVR 64/08
    OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.09.2008 - VI-3 Kart 38/08 (V) -.
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - 3 Kart 165/17

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Im Hinblick auf die übereinstimmend für erledigt erklärte Beschwerde vom 06.03.2019 war gemäß § 90 EnWG in Verbindung mit § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO und § 91 a Abs. 1 S. 1 ZPO nur noch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden und zwar nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2009, EnVR 64/08; 18.10.2011, KVR 35/08).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09

    Anreizregulierung für Energieversorgungsnetze: Durchführung des

    Da die Beschwerdeführerin sich auch auf der Grundlage eines Neubescheidungsantrages nicht durchzusetzen vermochte, ihr Rechtsmittel sonach erfolglos geblieben ist, entspricht es der Billigkeit, sie mit den Gerichtskosten, den eigenen notwendigen Auslagen sowie denen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen außergerichtlichen Auslagen der Beschwerdegegnerin und der BNA zu belasten (herrschend, vgl. etwa BGH B. v. 22.12.2009 - EnVR 64/08 [Tz. 4]).
  • BGH, 20.09.2016 - EnVR 20/13

    Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Kostenentscheidung nach

    Nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung ist gemäß § 90 EnWG in Verbindung mit § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO und § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO nur noch über die Kosten des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens zu entscheiden, und zwar nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - EnVR 64/08 Rn. 3 f.; Beschluss vom 18. Oktober 2011 - KVR 35/08, WuW/E DE-R 3465 Rn. 3 mwN).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 21/08

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für Strom durch die Landesregulierungsbehörde:

    Da die Beschwerdeführerin sich auch auf der Grundlage eines Neubescheidungsantrages nicht durchzusetzen vermochte, ihr Rechtsmittel sonach erfolglos geblieben ist, entspricht es der Billigkeit, sie mit den Gerichtskosten, den eigenen notwendigen Auslagen sowie denen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen außergerichtlichen Auslagen der Beschwerdegegnerin in der BNA zu belasten (herrschend, vgl. etwa BGH B. v. 22.12.2009 - EnVR 64/08 [Tz. 4]).
  • BGH, 20.09.2016 - EnVR 23/13

    Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Festlegung der Stromnetzentgelte durch

    Nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung ist gemäß § 90 EnWG in Verbindung mit § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO und § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO nur noch über die Kosten des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens zu entscheiden, und zwar nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - EnVR 64/08 Rn. 3 f.; Beschluss vom 18. Oktober 2011 - KVR 35/08, WuW/E DE-R 3465 Rn. 3 mwN).
  • OLG Stuttgart, 15.03.2012 - 202 EnWG 2/11

    Energieversorgungsrecht: Pflicht zur Anpassung der Erlösobergrenzen durch ein

    Da ihr Rechtsmittel erfolglos geblieben ist, entspricht es der Billigkeit, die Beschwerdeführerin mit den Gerichtskosten, den eigenen notwendigen Auslagen sowie den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen außergerichtlichen Auslagen der Beschwerdegegnerin und der BNetzA zu belasten (herrschend, vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - EnVR 64/08 [Tz. 4]; Senatsbeschluss vom 19.01.2012 - 202 EnWG 21/08, unter II.1.).
  • BGH, 07.12.2015 - EnVR 53/13

    Festlegung der Bundesnetzagentur bzgl. Einzelheiten eines Umlageverfahrens zur

    Nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung ist gemäß § 90 EnWG in Verbindung mit § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO und § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO nur noch über die Kosten des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens zu entscheiden, und zwar nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - EnVR 64/08 Rn. 3 f.; Beschluss vom 18. Oktober 2011 - KVR 35/08, WuW/E DE-R 3465 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 22.08.2016 - EnVR 26/13

    Umlageverfahren zur Kompensation von entgangenen Erlösen aufgrund der

    Nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung ist gemäß § 90 EnWG in Verbindung mit § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO und § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO nur noch über die Kosten des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens zu entscheiden, und zwar nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - EnVR 64/08 Rn. 3 f.; Beschluss vom 18. Oktober 2011 - KVR 35/08, WuW/E DE-R 3465 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 22.08.2016 - EnVR 52/13

    Umlageverfahren zur Kompensation von entgangenen Erlösen aufgrund der

    Nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung ist gemäß § 90 EnWG in Verbindung mit § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO und § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO nur noch über die Kosten des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens zu entscheiden, und zwar nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - EnVR 64/08 Rn. 3 f.; Beschluss vom 18. Oktober 2011 - KVR 35/08, WuW/E DE-R 3465 Rn. 3 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2016 - 3 Kart 99/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines energiewirtschaftlichen Verfahrens

    Nachdem die Verfahrensbeteiligten die Beschwerde übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist gemäß § 90 EnWG in Verbindung mit § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO und § 91 a Abs. 1 S. 1 ZPO nur noch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden, und zwar nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (vgl. BGH, Beschl. v. 22.12.2009, EnVR 64/08; 18.10.2011, KVR 35/08).
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