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   BGH, 23.01.1996 - 1 StR 687/95   

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https://dejure.org/1996,3614
BGH, 23.01.1996 - 1 StR 687/95 (https://dejure.org/1996,3614)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1996 - 1 StR 687/95 (https://dejure.org/1996,3614)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1996 - 1 StR 687/95 (https://dejure.org/1996,3614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Entführung durch List

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 276
  • StV 1997, 303
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 441/88

    Keine "List" bei fehlender falscher Vorstellung des Opfers über den Sinn der

    Auszug aus BGH, 23.01.1996 - 1 StR 687/95
    Wenn der Täter - wie hier - bei dem Opfer über den Sinn der Ortsveränderung keine falschen Vorstellungen erweckt hat, liegt keine "List" (vgl. BGHR StGB § 237 List 1) vor.
  • BGH, 21.02.1984 - 1 StR 829/83

    Ausgestaltung der Entführung wider Willen als zweiaktiges Delikt - Ausschluss

    Auszug aus BGH, 23.01.1996 - 1 StR 687/95
    Dieser Begriff umschreibt ein Verhalten, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Zwecke oder Mittel die Ziele des Täters durchzusetzen (BGHSt 32, 267, 269).
  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02

    Klageerzwingungsverfahren, Anforderungen an die Antragsbegründung, Darlegung der

    Unter List ist ein Verhalten zu verstehen, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Absichten oder Umstände die Ziele des Täters durchzusetzen (BGHSt 1, 199, 201; BGHSt 16, 58, 62; BGHSt 32, 267, 269; BGH MDR 1962, 750; NStZ 1996, 276; Schönke/Schröder-Eser, a.a.O., § 235 Rn. 38).
  • BGH, 11.06.2008 - 2 StR 143/08

    Geiselnahme (Zeitpunkt der Erreichung des Nötigungsziels); Überzeugungsbildung

    Im Grundsatz zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass zwischen der Entführung oder dem Sich-Bemächtigen einerseits und der beabsichtigten Nötigung ein funktionaler Zusammenhang derart bestehen muss, dass der Täter dem Opfer noch während der Dauer der Entführung oder Bemächtigung eine Handlung, Duldung oder Unterlassung abpressen will (std. Rspr., vgl. BGH NStZ 2008, 279; NStZ-RR 2007, 343; NJW 1997, 1082; StV 1997, 303).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts - Voraussetzungen für

    Entgegen der Auffassung der Revision hat sich der Angeklagte nicht bereits vor dem Entführen der Frau dieser bemächtigt, sondern das Bemächtigen - das Erlangen der "physischen Herrschaft" über sie (BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5) - war nach den Feststellungen der Beginn der Entführung, nämlich der durch Drohung und Gewalt bewirkten Ortsveränderung gegen den Willen des Tatopfers (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1996 - 1 StR 687/95).
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