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   BGH, 23.02.2017 - X ZR 99/14   

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https://dejure.org/2017,15515
BGH, 23.02.2017 - X ZR 99/14 (https://dejure.org/2017,15515)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2017 - X ZR 99/14 (https://dejure.org/2017,15515)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - X ZR 99/14 (https://dejure.org/2017,15515)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Cryptosporidium

    Art 54 EuPatÜbk, § 3 PatG
    Patentnichtigkeitssache: Neuheit einer Verwendung; neuheitsschädliche Vorwegnahme - Cryptosporidium

  • IWW

    § 286 ZPO, Art. 56 EPÜ, Art. 54 EPÜ, § 121 Abs. 2 Satz 2 PatG, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Neuheit der Verwendung durch Aufzeigen einer zusätzlichen Verwendungsmöglichkeit der geschützten Lehre hinsichtlich Abgrenzung; Annahme einer neuheitsschädlichen Vorwegnahme bei Einsatz des bekannten Gegenstands zweckgerichtet zu dem geschützten Verwendungszweck durch ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitssache: Neuheit einer Verwendung; neuheitsschädliche Vorwegnahme - Cryptosporidium

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 54; PatG § 3
    Neuheit der Verwendung durch Aufzeigen einer zusätzlichen Verwendungsmöglichkeit der geschützten Lehre hinsichtlich Abgrenzung; Annahme einer neuheitsschädlichen Vorwegnahme bei Einsatz des bekannten Gegenstands zweckgerichtet zu dem geschützten Verwendungszweck durch ...

  • datenbank.nwb.de

    Patentnichtigkeitssache: Neuheit einer Verwendung; neuheitsschädliche Vorwegnahme - Cryptosporidium

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Neue Verwendung bei Abgrenzbarkeit zur bekannten Verwendungsmöglichkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Neue Verwendung bei Abgrenzbarkeit zur bekannten Verwendungsmöglichkeit

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Zum patentrechtlichen Schutz einer neuen Verwendung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 778
  • GRUR 2017, 681
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.2011 - X ZR 53/11

    Glasfasern

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - X ZR 99/14
    Eine Verwendung ist neu, wenn die geschützte Lehre eine zusätzliche Verwendungsmöglichkeit aufzeigt, die durch objektive Merkmale von den im Stand der Technik bekannten Verwendungsmöglichkeiten abgegrenzt werden kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Dezember 2011, X ZR 53/11, GRUR 2012, 373 - Glasfasern I).

    Eine bestimmte Verwendung ist neu, wenn die geschützte Lehre eine zusätzliche Verwendungsmöglichkeit aufzeigt, die durch objektive Merkmale von den im Stand der Technik bekannten Verwendungsmöglichkeiten abgegrenzt werden kann (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2011 - X ZR 53/11, GRUR 2012, 373 - Glasfasern I).

  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - X ZR 99/14
    c) Es ist auch nicht anzunehmen, dass der Fachmann die Mitteilung über die vermeintlich ausreichende Dosis von 50 bis 100 mJ/cm2 unter dem Gesichtspunkt einer angemessenen Erfolgserwartung (BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - X ZR 98/09, GRUR 2012, 803 Rn. 46 - Calcipotriol-Monohydrat; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. September 2009, Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 - Escitalopram) zum Anlass genommen hätte, die Lösung des sich stellenden technischen Problems in dem Dosierungskorridor von Merkmal 3 zu suchen.
  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 68/08

    Memantin

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - X ZR 99/14
    Ein solcher kann (wohl) auch dann vorliegen, wenn dem Fachmann die Wirkungsmechanismen nicht bekannt sind (BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 68/08, GRUR 2011, 999 Rn. 43 - Memantin).
  • BGH, 15.05.2012 - X ZR 98/09

    Calcipotriol-Monohydrat

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - X ZR 99/14
    c) Es ist auch nicht anzunehmen, dass der Fachmann die Mitteilung über die vermeintlich ausreichende Dosis von 50 bis 100 mJ/cm2 unter dem Gesichtspunkt einer angemessenen Erfolgserwartung (BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - X ZR 98/09, GRUR 2012, 803 Rn. 46 - Calcipotriol-Monohydrat; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. September 2009, Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 - Escitalopram) zum Anlass genommen hätte, die Lösung des sich stellenden technischen Problems in dem Dosierungskorridor von Merkmal 3 zu suchen.
  • BPatG, 12.03.2019 - 3 Ni 10/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Repellentmittel" - zur unzulässigen

    Diese BGH-Entscheidung betraf den Fall, dass das bekannte Mittel (UV-Strahlen in einer bekannten Dosis) im Stand der Technik nicht für den beanspruchten Zweck (Bekämpfung des Infektionspotenzials von Cryptosporidien in Trinkwasser) eingesetzt wurde, sondern nur zur Behandlung von Trinkwasser im Hinblick auf andere schädliche Organismen (vgl. BGH, GRUR 2017, 681, Rn. [38] - Cryptosporidium).

    Auch die Auffassung des BGH, dass die objektive Eignung eines an sich bekannten Mittels für eine neue Verwendung für die Kategorie der Verwendungspatente typisch ist und dem Schutz einer neuen Verwendung nicht entgegen steht (vgl. BGH, GRUR 2017, 681, Rn. [36] le. Satz - Cryptosporidium), weshalb nach Ansicht der Beklagten die K8 aufgrund des darin nicht enthaltenen Hinweises auf die.

  • BPatG, 13.03.2018 - 3 Ni 24/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verwendung von Zusammensetzungen zur

    d) In Bezug auf die von der Beklagten angeführte BGH-Entscheidung Cryptosporidium kann der Beklagten nur insoweit gefolgt werden, dass die objektive Eignung eines an sich bekannten Mittels für eine neue Verwendung typisch für die Kategorie der Verwendungspatente ist und dem Schutz einer neuen Verwendung nicht entgegen steht, weshalb nur eine zweckidentische Vorwegnahme der beanspruchten Verwendung patenthindernd ist (vgl. BGH GRUR 2017, 681 - Cryptosporidium).
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