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   BGH, 23.03.1995 - 4 StR 128/95   

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BGH, 23.03.1995 - 4 StR 128/95 (https://dejure.org/1995,7595)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1995 - 4 StR 128/95 (https://dejure.org/1995,7595)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1995 - 4 StR 128/95 (https://dejure.org/1995,7595)
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  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88

    Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen

    Auszug aus BGH, 23.03.1995 - 4 StR 128/95
    Sie läßt insbesondere nicht erkennen, daß die Strafkammer bedacht hat, daß für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters (vgl. UA 10, 12/13) und seiner Taten im Vordergrund zu stehen (vgl.Senatsbeschluß vom 17. Januar 1995 - 4 StR 737/94 m.w.N.) und die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn - wie im vorliegenden Falle - zwischen den gegen dasselbe Opfer gerichteten einzelnen gleichartigen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 2; BGH StV 1994, 654 m.w.N.).
  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 737/94

    Regelbeispiel - Strafänderung - Strafänderungsgründe - Besonders schwerer Fall -

    Auszug aus BGH, 23.03.1995 - 4 StR 128/95
    Sie läßt insbesondere nicht erkennen, daß die Strafkammer bedacht hat, daß für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters (vgl. UA 10, 12/13) und seiner Taten im Vordergrund zu stehen (vgl.Senatsbeschluß vom 17. Januar 1995 - 4 StR 737/94 m.w.N.) und die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn - wie im vorliegenden Falle - zwischen den gegen dasselbe Opfer gerichteten einzelnen gleichartigen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 2; BGH StV 1994, 654 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 23.03.1995 - 4 StR 128/95
    Sie läßt insbesondere nicht erkennen, daß die Strafkammer bedacht hat, daß für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters (vgl. UA 10, 12/13) und seiner Taten im Vordergrund zu stehen (vgl.Senatsbeschluß vom 17. Januar 1995 - 4 StR 737/94 m.w.N.) und die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn - wie im vorliegenden Falle - zwischen den gegen dasselbe Opfer gerichteten einzelnen gleichartigen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 2; BGH StV 1994, 654 m.w.N.).
  • BGH, 02.08.1994 - 4 StR 376/94

    Niedrigerer Ausfall der Erhöhung der Einsatzstrafe bei der Bildung einer

    Auszug aus BGH, 23.03.1995 - 4 StR 128/95
    Sie läßt insbesondere nicht erkennen, daß die Strafkammer bedacht hat, daß für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters (vgl. UA 10, 12/13) und seiner Taten im Vordergrund zu stehen (vgl.Senatsbeschluß vom 17. Januar 1995 - 4 StR 737/94 m.w.N.) und die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn - wie im vorliegenden Falle - zwischen den gegen dasselbe Opfer gerichteten einzelnen gleichartigen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 2; BGH StV 1994, 654 m.w.N.).
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