Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
3. Titel - Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen (§§ 52 - 55) |
(1) 1Ist eine der Einzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe, so wird als Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt. 2In allen übrigen Fällen wird die Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe, bei Strafen verschiedener Art durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe gebildet. 3Dabei werden die Person des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend gewürdigt.
(2) 1Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. 2Sie darf bei zeitigen Freiheitsstrafen fünfzehn Jahre und bei Geldstrafe siebenhundertzwanzig Tagessätze nicht übersteigen.
(3) Ist eine Gesamtstrafe aus Freiheits- und Geldstrafe zu bilden, so entspricht bei der Bestimmung der Summe der Einzelstrafen ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2017 | Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung | 13.04.2017 |
Rechtsprechung zu § 54 StGB
2.112 Entscheidungen zu § 54 StGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 28.04.2022 - 5 RVs 37/22
Gesamtstrafenbildung, eigenständiger Strafzumessungsakt, Begründung
- BGH, 26.01.2022 - 3 StR 461/21
In anderen EU-Staaten verhängte Strafen - und der unbezifferte Härteausgleich
- KG, 14.04.2022 - 161 Ss 33/22
Gesamtstrafenbildung: Härteausgleich bei wegen Vollstreckung nicht mehr ...
- BGH, 08.08.2017 - 1 StR 671/16
Rüge unzureichender Übersetzungsleistungen durch den Dolmetscher (Möglichkeit der ...
- LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19
Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings
- BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21
Revision wegen des Schuldspruchs wegen Nichterkennung der Tateinheitlichkeit in ...
- BGH, 05.08.2009 - 5 StR 294/09
Gesamtstrafenbildung (rechtsfehlerhafte Orientierung an der Summe der ...
- BGH, 22.02.2022 - 3 StR 279/21
- BGH, 04.12.2019 - 4 StR 595/19
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe
- BGH, 13.02.2018 - 4 StR 585/17
Bildung einer Gesamtstrafe (erforderliche Strafzumessungsüberlegungen: ...
Querverweise
Auf § 54 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Rechtsmittel
- Revision
- § 354 (Eigene Entscheidung in der Sache; Zurückverweisung)
Redaktionelle Querverweise zu § 54 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Strafen
- Geldstrafe
- § 40 (Verhängung in Tagessätzen) (zu § 54 III)