Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
1. Titel - Strafen (§§ 38 - 45b) |
Geldstrafe (§§ 40 - 43a) |
(1) 1Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. 2Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.
(2) 1Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. 2Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. 3Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.
(3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.
(4) In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben.
Fassung aufgrund des Zweiundvierzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen (42. StrÄndG) vom 29.06.2009
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
04.07.2009 | Zweiundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen (42. StrÄndG) | 29.06.2009 | |
01.01.2002 | Gesetz zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, zur Änderung der Mahnvordruckverordnungen sowie zur Änderung weiterer Gesetze | 13.12.2001 |
Rechtsprechung zu § 40 StGB
798 Entscheidungen zu § 40 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20
Bemessung der Tagessatzhöhe bei einer Geldstrafe (Begriff des Einkommens); ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16
Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen ...
- BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20
Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie ...
- BGH, 25.04.2017 - 1 StR 147/17
Bemessung einer Geldstrafe (Höhe eines Tagessatzes: Begriff des Einkommens, ...
- BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18
Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme ...
- OLG Hamm, 06.01.2015 - 3 RVs 102/14
Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Strafgefangenen
- BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15
Verfassungswidrige Bemessung der Tagessatzhöhe (Gebot schuldangemessenen ...
- KG, 07.03.2014 - 122 Ss 14/14
Geldstrafe: Bemessung der Tagessatzhöhe bei Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft ...
- BGH, 23.03.2021 - 6 StR 452/20
Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Geldbuße gegen den Rechtsnachfolger; ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 40 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen
- § 54 III (Bildung der Gesamtstrafe)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- II. Einkommen
- 3. Gewinn
- § 4 V 1 Nr. 8 (Gewinnbegriff im Allgemeinen) (zu §§ 40 ff)