Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
1. Titel - Strafen (§§ 38 - 45b) |
Geldstrafe (§§ 40 - 43a) |
1Ist dem Verurteilten nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldstrafe sofort zu zahlen, so bewilligt ihm das Gericht eine Zahlungsfrist oder gestattet ihm, die Strafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen. 2Das Gericht kann dabei anordnen, daß die Vergünstigung, die Geldstrafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen, entfällt, wenn der Verurteilte einen Teilbetrag nicht rechtzeitig zahlt. 3Das Gericht soll Zahlungserleichterungen auch gewähren, wenn ohne die Bewilligung die Wiedergutmachung des durch die Straftat verursachten Schadens durch den Verurteilten erheblich gefährdet wäre; dabei kann dem Verurteilten der Nachweis der Wiedergutmachung auferlegt werden.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) vom 22.12.2006
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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31.12.2006 | Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) | 22.12.2006 |
Rechtsprechung zu § 42 StGB
299 Entscheidungen zu § 42 StGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 13.04.2023 - 3 Ws 99/23
Ersatzfreiheitsstrafe, Zahlungserleichterungen
- BGH, 28.03.2019 - 4 StR 45/19
Einziehung des Wertes von Taterträgen (keine Bewilligung von ...
- OLG Hamm, 19.01.2023 - 5 RVs 39/22
Bankkarte, EC-Karte, PIN, Bargeldabhebung, verbotene Eigenmacht, Tagessatzhöhe, ...
- OLG Hamm, 06.01.2015 - 1 RVs 112/14
Keine Anordnung von Zahlungserleichterungen bei Möglichkeit des Ansparens auf die ...
- AG Kehl, 17.06.2015 - 3 Cs 208 Js 18057/14
Strafbefehlsverfahren: Gewährung einer Zahlungserleichterung durch Ratenzahlung ...
- OLG Hamm, 05.06.2014 - 1 RVs 48/14
Zwingende Ratenzahlungsanordnung bei Vorliegen der Voraussetzungen
- KG, 12.11.2020 - 5 Ws 192/20
Zahlungserleichterungen im Vollstreckungsverfahren betreffend die Einziehung von ...
- LG Kleve, 19.10.2015 - 120 Qs 75/15
Zahlungserleichterung, Ratenzahlung, Strafbefehl
- BGH, 20.02.2018 - 2 StR 348/17
Zahlungserleichterungen (Befassung des Urteils bei naheliegender Anwendung)
- BGH, 22.09.2022 - 3 StR 175/22
Erweiterung Einziehung von Taterträgen (Feststellungen zur anderen rechtswidrigen ...
Querverweise
Auf § 42 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Strafvollstreckung
- § 459a (Bewilligung von Zahlungserleichterungen)