Rechtsprechung
BGH, 23.04.1956 - II ZR 116/55 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Errichtung des Statuts einer Genossenschaft - Anwendung des Rechts der eingetragenen Genossenschaft auf die werdende Genossenschaft - Verpflichtung der Gründergenossen und auch der Genossenschaft nach Erlangung der Rechtsfähigkeit durch von der Genossenschaft genehmigten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 20, 281
- NJW 1956, 946
- DB 1956, 474
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.06.1955 - II ZR 300/53
Verbindlichkeiten vor Eintragung einer Genossenschaft
Auszug aus BGH, 23.04.1956 - II ZR 116/55
Die im Werden begriffene rechtsfähige Genossenschaft ist eine Entwicklungsstufe bei der Entstehung der eingetragenen Genossenschaft (BGHZ 17, 391 [BGH 16.06.1955 - II ZR 300/53]) und untersteht dem Recht der eingetragenen Genossenschaft mit Ausnahme derjenigen Vorschriften, die die Rechtsfähigkeit voraussetzen und derer, die durch spezielle Gründungsvorschriften ersetzt worden sind.Dieser Vertrag wurde für die rechtsfähige Genossenschaft dadurch wirksam, daß sie ihn nach ihrer Entstehung als juristische Person genehmigte (BGHZ 17, 385 ff).
- BGH, 13.10.1954 - II ZR 295/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.04.1956 - II ZR 116/55
Überdies habe sich die Überschuldung der H...-Genossenschaft erst durch das BGH-Urteil vom 13.10.54 (BGHZ 15, 66) ergeben, das den Standpunkt mißbilligt habe, die Reichsmarkeinzahlungen der Gründer seien keine Erfüllung der Einlageschuld.
- BGH, 10.12.2001 - II ZR 89/01
Haftung der Mitglieder einer Vor-Genossenschaft; Verjährung des …
- BGH, 12.07.1956 - II ZR 218/54
Rechtsnatur der Vor-GmbH.
Der Senat hat das bereits in seinem Urteil vom 23.4.56 - II ZR 116/55 - (BGHZ 20, 281) für die in der Entstehung begriffene Genossenschaft angenommen. - BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 18/99 R
Inhalt von Beitrags- und Haftungsbescheiden, Haftung bei Genossenschaften
Der Senat braucht hier nicht zu entscheiden, ob auch für die eingetragene Genossenschaft nach Eintragung eine Unterbilanzhaftung anzunehmen ist oder ob dem die bisherige Rechtsprechung des BGH zur Haftung der Genossen und der Genossenschaft nach der Eintragung für Schulden der Vorgenossenschaft entgegensteht (BGHZ 17, 385 und 20, 281; vgl auch zum Ausschluß des Anspruchs auf erneute Einzahlung auf den Geschäftsanteil BGHZ 15, 66).
- OLG Dresden, 26.02.2001 - 2 U 2766/00
Gesamtvollstreckungsverfahren; Insolvenzverfahren; Innenhaftung; Vorgesellschaft; …
(1.1) Diese wirkt - entgegen der Einschätzung des Beklagten - erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung, da eine Genossenschaft erst hierdurch gemäß §§ 13, 17 GenG Rechtsfähigkeit erlangt (vgl. BGHZ 20, 281 [285]; OLG Zweibrücken NZG 1999, 172 [173]) und an deren Erwerb wiederum §§ 2, 23 GenG systematisch anknüpfen. - BAG, 08.11.1962 - 2 AZR 11/62
GmbH in Gründung - Gesellschaft des BGB - Rechtsgebilde nach GmbH-Recht - Passive …
Dieser letztgenannten Ansicht hat 3ich der Bundesgerichtshof angeschlossen, zunächst für die Genossenschaft und sodann auch für die GmbH (vg2» BGHZ 20, 281 /285/2S6/ und 21, 242 ff ). - OLG Köln, 20.03.1997 - 7 U 198/96
Pflichten des Dienstherrn bei Stellenbesetzung; Streitwert der Konkurrentenklage; …
An diese Feststellung ist der erkennende Senat im Rahmen der Amtshaftungsprozesses gebunden (BGHZ 20, 281). - LSG Sachsen, 12.12.2001 - L 3 AL 150/98
Anspruch auf Konkursausfallgeld; Voraussetzung für einen Betriebsübergang; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Mainz, 19.06.1992 - 7 O 384/91
Aufhebung einer atomrechtlichen Teilgenehmigung; Funktionslosigkeit von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Zweibrücken, 26.10.1998 - 7 U 40/98
Haftung des ehemaligen Vorstandsmitgliedes einer Vorgenossenschaft; Wirksame …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.01.1958 - VIII ZR 119/57
Rechtsmittel
Mit der Errichtung des Statutes wird ein Rechtsgebilde ins Leben gerufen, das als die "im Werden begriffene rechtsfähige Genossenschaft" eine "Entwicklungsstufe" bei der Entstehung der eingetragenen Genossenschaft bildet (BGHZ 17, 385, 391; 20, 281, 285). - BGH, 10.01.1963 - II ZR 19/62
Vertretung der Gesellschafter einer GmbH im Liquidationsstadium - Anspruch eines …
- BGH, 07.12.1964 - II ZR 248/62
Auseinandersetzung einer Gründergesellschaft - Voraussetzungen für die Entstehung …
- BGH, 13.07.1961 - II ZR 239/59
Rechtsgrund der Handelndenhaftung in Art. 34 Aktiengesetz (AktG)