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   BGH, 23.09.2020 - XII ZB 250/20   

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https://dejure.org/2020,35831
BGH, 23.09.2020 - XII ZB 250/20 (https://dejure.org/2020,35831)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2020 - XII ZB 250/20 (https://dejure.org/2020,35831)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2020 - XII ZB 250/20 (https://dejure.org/2020,35831)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    § 70 Abs. 1 FamFG

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 1 FamFG
    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht auf eine Rechtsfrage; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf die Teilung eines oder mehrerer Versorgungsanrechte

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit im Scheidungsverbund um den Versorgungsausgleich; Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde auf abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs; Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

  • rewis.io

    Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht auf eine Rechtsfrage; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf die Teilung eines oder mehrerer Versorgungsanrechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 70 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FamFG § 70 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsausgleich -und die beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde auf die Teilung eines oder mehrerer ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 166
  • MDR 2021, 187
  • FamRZ 2021, 211
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 629/13

    Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - XII ZB 250/20
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung zum Versorgungsausgleich kann wirksam auf die Teilung eines oder mehrerer Versorgungsanrechte beschränkt werden, wenn nicht besondere Gründe die Einbeziehung sonstiger Anrechte zwingend erfordern (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 629/13, FamRZ 2016, 794).

    bb) Für eine auf einzelne Anrechte beschränkte Teilanfechtung der Versorgungsausgleichsentscheidung und dementsprechend auch für eine Teilzulassung der Rechtsbeschwerde ist allerdings dann kein Raum, wenn und soweit besondere Gründe die Einbeziehung sonstiger Anrechte in die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zwingend gebieten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - XII ZB 44/14 - FamRZ 2016, 1062 Rn. 15 und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 629/13 - FamRZ 2016, 794 Rn. 7).

    Von einer solchen - die Teilanfechtung und Teilzulassung ausschließenden - notwendigen wechselseitigen Abhängigkeit der im Versorgungsausgleich einzubeziehenden Versorgungsanrechte kann insbesondere dann ausgegangen werden, wenn bei einer Härtefallprüfung nach § 27 VersAusglG eine Gesamtwürdigung vorzunehmen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 629/13 - FamRZ 2016, 794 Rn. 7).

  • BGH, 27.02.2019 - XII ZB 183/16

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Beschränkung der Zulassung der

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - XII ZB 250/20
    Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf diesen Teil des Verfahrensstoffs beschränkt ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. Februar 2019 - XII ZB 183/16, FamRZ 2019, 785).

    Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf diesen Teil des Verfahrensstoffs beschränkt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2019 - XII ZB 183/16 - FamRZ 2019, 785 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 633/11

    Versorgungsausgleich: Folgen einer treuwidrigen Einwirkung auf ein ehezeitliches

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - XII ZB 250/20
    Eine Billigkeitskorrektur auf der Grundlage der Härteklausel des § 27 VersAusglG kann in Bezug auf das einzelne Versorgungsanrecht niemals dazu führen, dem Ausgleichsberechtigten eine über die Halbteilung hinausgehende, erhöhte Teilhabe am ehezeitlich erworbenen Anrecht des Ausgleichspflichtigen zu gewähren (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juni 2013 - XII ZB 633/11 - FamRZ 2013, 1362 Rn. 10).
  • BGH, 11.09.2019 - XII ZB 627/15

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der negativen Entwicklung der

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - XII ZB 250/20
    Eine Abänderung der Beschwerdeentscheidung zu Lasten der Antragstellerin kommt im Hinblick auf das für die beteiligten Ehegatten geltende Verschlechterungsverbot für Rechtsmittelführer im Versorgungsausgleichsverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 11. September 2019 - XII ZB 627/15 - FamRZ 2019, 1993 Rn. 34 mwN) von vornherein nicht in Betracht.
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 44/14

    Rechtsbeschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung eines

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - XII ZB 250/20
    bb) Für eine auf einzelne Anrechte beschränkte Teilanfechtung der Versorgungsausgleichsentscheidung und dementsprechend auch für eine Teilzulassung der Rechtsbeschwerde ist allerdings dann kein Raum, wenn und soweit besondere Gründe die Einbeziehung sonstiger Anrechte in die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zwingend gebieten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - XII ZB 44/14 - FamRZ 2016, 1062 Rn. 15 und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 629/13 - FamRZ 2016, 794 Rn. 7).
  • BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18

    Auseinanderlaufen von Scheidungsstatut und Versorgungsausgleichsstatut

    Ob es angesichts der gebotenen Auseinandersetzung der beteiligten Eheleute über den Erlös aus einem Hausverkauf überhaupt gerechtfertigt war, dem Ehemann im Wege der Kürzung des Versorgungsausgleichs eine besondere finanzielle Genugtuung für seine auf die amerikanische Immobilie bezogenen Vermögensschäden zu verschaffen, bedarf schon aufgrund des Verschlechterungsverbots für Ehegatten im Rechtsmittelverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 23. September 2020 - XII ZB 250/20 - FamRZ 2021, 211 Rn. 13 mwN) keiner weiteren Erörterung mehr.
  • BGH, 05.10.2022 - XII ZB 74/20

    Abfindung eines schuldrechtlich auszugleichenden Versorgungsanrechts nach der

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, der Gegenstand einer selbständig anfechtbaren Teil- oder Zwischenentscheidung sein oder auf den der Rechtsbeschwerdeführer selbst seine Rechtsbeschwerde beschränken könnte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Dezember 2021 - XII ZB 402/20 - FamRZ 2022, 425 Rn. 6 und vom 23. September 2020 - XII ZB 250/20 - FamRZ 2021, 211 Rn. 10 f.).

    Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf diesen Teil des Verfahrensstoffs beschränkt ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2020 - XII ZB 250/20 - FamRZ 2021, 211 Rn. 8 und vom 27. Februar 2019 - XII ZB 183/16 - FamRZ 2019, 785 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 01.12.2021 - XII ZB 472/20

    Verpflichtung eines Ehegatten zur weiteren Belegvorlage hinsichtlich seines

    Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf diesen Teil des Verfahrensstoffs beschränkt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 23. September 2020 - XII ZB 250/20 - FamRZ 2021, 211 Rn. 8, 10 mwN).
  • BGH, 11.01.2023 - XII ZB 433/19

    Anfechtung der Entscheidung des Beschwerdegerichts zum Versorgungsausgleich nur

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn im Rahmen der Bagatellprüfung ein Ausschluss nach § 18 Abs. 1 VersAusglG in Betracht kommt oder wenn bei einer Härtefallprüfung nach § 27 VersAusglG eine Gesamtwürdigung vorzunehmen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2020 - XII ZB 250/20 - FamRZ 2021, 211 Rn. 11 und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 629/13 - FamRZ 2016, 694 Rn. 7).
  • BGH, 18.08.2021 - XII ZB 359/19

    Zur Frage, inwieweit die in § 44 Abs. 3 der Satzung der Evangelischen

    Aufgrund der mithin unbeschränkten Zulassung kann vorliegend dahinstehen, ob eine auf die Teilung des Anrechts bei der EZVK beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde wirksam gewesen wäre (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 23. September 2020 - XII ZB 250/20 - FamRZ 2021, 211 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 31.05.2023 - XII ZB 250/20

    Auswirkungen der sogenannten Test-Achats-Entscheidung des Europäischen

    Nach Ablehnung ihres Verfahrenskostenhilfegesuchs durch den Senat (vgl. Senatsbeschluss vom 23. September 2020 - XII ZB 250/20 - FamRZ 2021, 211) hat die Antragstellerin ihre Rechtsbeschwerde teilweise zurückgenommen, soweit sie sich gegen den Ausgleich ihrer beiden privaten Invaliditätsversorgungen gerichtet hat.
  • BGH, 02.05.2022 - VIa ZR 122/21

    Feststellungsinteresse bei einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht

    Hat das Berufungsgericht die Revision wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Revision auf diesen Teil beschränkt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2020 - XII ZB 250/20, NJW 2021, 166 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 24. November 2021 - VII ZR 176/20, NJW-RR 2022, 306 Rn. 3 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2024 - 18 UF 82/23

    Versorgungsausgleich: Entziehung von Anrechten durch Ausübung des

    Denn eine Billigkeitskorrektur auf Grundlage der Härteklausel des § 27 VersAusglG kann in Bezug auf das einzelne Versorgungsanrecht niemals dazu führen, dem Ausgleichsberechtigten eine über die Halbteilung hinausgehende, erhöhte Teilhabe an ehezeitlich erworbenen Anrechten des Ausgleichspflichtigen zu gewähren (BGH vom 23.09.2020 - XII ZB 250/20, juris Rn. 13; jurisPK-BGB/Breuers, 10. Auflage 2023, § 27 VersAusglG Rn. 200).
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