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BGH, 24.01.2006 - 3 StR 445/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 304 StGB
Gemeinschädliche Sachbeschädigung (Sache von öffentlichem Nutzen: Gitterstäbe eines Justizvollzugskrankenhauses) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gemeinschädliche Sachbeschädigung; Durchsägen des Gitters am Fenster des Justizvollzugskrankenhauses
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 304
Gitter am Fenster einer JVA als dem öffentlichen Nutzen dienend - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 345
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 13.05.1982 - 1 Ss 171/82
Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 3 StR 445/05
Das Gitter am Fenster des Justizvollzugskrankenhauses, welches der Angeklagte bei seinem Fluchtversuch durchgesägt hat, dient zum öffentlichen Nutzen, nämlich der sicheren Verwahrung der untergebrachten Gefangenen (vgl. OLG Koblenz NStZ 1983, 29;… Hoyer in SKStGB 64. Lfg., Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. - jeweils § 304 Rdn. 11).