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   BGH, 24.02.2021 - 6 StR 55/21   

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https://dejure.org/2021,5362
BGH, 24.02.2021 - 6 StR 55/21 (https://dejure.org/2021,5362)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2021 - 6 StR 55/21 (https://dejure.org/2021,5362)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 6 StR 55/21 (https://dejure.org/2021,5362)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 67b Abs. 1 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Nichterachtung der Möglichkeit von der Bildung einer Gesamtstrafe abzusehen

  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Notwendige Erörterungen zur Möglichkeit einer gesonderten Einzelgeldstrafe zwecks Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 53 Abs. 2 S. 2
    Revision wegen Nichterachtung der Möglichkeit von der Bildung einer Gesamtstrafe abzusehen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 169
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 55/21
    Wegen des Sachzusammenhangs zwischen Gesamtstrafenausspruch und Maßregelanordnung, der sich hier aus der einer Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung ausschließenden Vorschrift des § 67b Abs. 1 Satz 2 StGB ergibt, kann auch der an sich rechtsfehlerfrei getroffene Maßregelausspruch nicht bestehen bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, NStZ-RR 2015, 174, 175).
  • BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07

    Berechnungsdarstellung und Schätzung beim Vorenthalten von

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 55/21
    Die Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf trotz ihres Charakters als Ausnahmevorschrift ausdrücklicher Erörterung, wenn bei gesonderter Festsetzung einer Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19, NStZ 2020, 659; vom 13. Dezember 2007 - 5 StR 504/07, NStZ 2009, 27; vom 11. Juni 2006 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264).
  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 518/19

    Tatmehrheit (ausnahmsweise zwingende Erörterung der Nichtanwendung einer

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 55/21
    Die Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf trotz ihres Charakters als Ausnahmevorschrift ausdrücklicher Erörterung, wenn bei gesonderter Festsetzung einer Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19, NStZ 2020, 659; vom 13. Dezember 2007 - 5 StR 504/07, NStZ 2009, 27; vom 11. Juni 2006 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264).
  • BGH, 11.06.2002 - 1 StR 142/02

    Gesamtstrafenbildung beim Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafen und

    Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 55/21
    Die Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf trotz ihres Charakters als Ausnahmevorschrift ausdrücklicher Erörterung, wenn bei gesonderter Festsetzung einer Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 - 4 StR 518/19, NStZ 2020, 659; vom 13. Dezember 2007 - 5 StR 504/07, NStZ 2009, 27; vom 11. Juni 2006 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264).
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