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   BGH, 24.03.1955 - 3 StR 28/55   

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https://dejure.org/1955,5929
BGH, 24.03.1955 - 3 StR 28/55 (https://dejure.org/1955,5929)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1955 - 3 StR 28/55 (https://dejure.org/1955,5929)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1955 - 3 StR 28/55 (https://dejure.org/1955,5929)
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  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 24.03.1955 - 3 StR 28/55
    Das bloße Leugnen als Strafschärfungsgrund zu verwenden ist, wie der Bundesgerichtshof schon oft ausgesprochen hat (BGHSt 1, 105 [106]) rechtsirrig.
  • BGH, 01.02.1952 - 3 StR 820/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.03.1955 - 3 StR 28/55
    Sie will also die Schuld der Angeklagten über die gesetzliche Beweisregel des § 259 StGB feststellen, die besagt, daß derjenige, der den Umständen nach annehmen mußte, daß eine Sache mittels strafbarer Handlung erlangt ist, so behandelt werden soll, als sei ihm in tatsächlicher Hinsicht nachgewiesen, daß er zur Zeit der Tat von der strafbaren Herkunft überzeugt gewesen sei (RGSt 55, 204 [206/207]; BGHSt 2, 146).
  • RG, 22.12.1920 - IV 1480/20

    Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.

    Auszug aus BGH, 24.03.1955 - 3 StR 28/55
    Sie will also die Schuld der Angeklagten über die gesetzliche Beweisregel des § 259 StGB feststellen, die besagt, daß derjenige, der den Umständen nach annehmen mußte, daß eine Sache mittels strafbarer Handlung erlangt ist, so behandelt werden soll, als sei ihm in tatsächlicher Hinsicht nachgewiesen, daß er zur Zeit der Tat von der strafbaren Herkunft überzeugt gewesen sei (RGSt 55, 204 [206/207]; BGHSt 2, 146).
  • RG, 17.02.1930 - III 1310/29

    Kann das Verhalten des Hehlers nach der Tat als ein Beweisanzeichen dafür

    Auszug aus BGH, 24.03.1955 - 3 StR 28/55
    Diese Umstände sind gesetzliche Tatbestandsmerkmale des § 259 StGB und müssen deshalb in den Urteilsgründen gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO angegeben werden (RGSt 64, 4).
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