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BGH, 24.03.1955 - 3 StR 28/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 24.03.1955 - 3 StR 28/55
Das bloße Leugnen als Strafschärfungsgrund zu verwenden ist, wie der Bundesgerichtshof schon oft ausgesprochen hat (BGHSt 1, 105 [106]) rechtsirrig. - BGH, 01.02.1952 - 3 StR 820/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.03.1955 - 3 StR 28/55
Sie will also die Schuld der Angeklagten über die gesetzliche Beweisregel des § 259 StGB feststellen, die besagt, daß derjenige, der den Umständen nach annehmen mußte, daß eine Sache mittels strafbarer Handlung erlangt ist, so behandelt werden soll, als sei ihm in tatsächlicher Hinsicht nachgewiesen, daß er zur Zeit der Tat von der strafbaren Herkunft überzeugt gewesen sei (RGSt 55, 204 [206/207]; BGHSt 2, 146). - RG, 22.12.1920 - IV 1480/20
Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.
Auszug aus BGH, 24.03.1955 - 3 StR 28/55
Sie will also die Schuld der Angeklagten über die gesetzliche Beweisregel des § 259 StGB feststellen, die besagt, daß derjenige, der den Umständen nach annehmen mußte, daß eine Sache mittels strafbarer Handlung erlangt ist, so behandelt werden soll, als sei ihm in tatsächlicher Hinsicht nachgewiesen, daß er zur Zeit der Tat von der strafbaren Herkunft überzeugt gewesen sei (RGSt 55, 204 [206/207]; BGHSt 2, 146). - RG, 17.02.1930 - III 1310/29
Kann das Verhalten des Hehlers nach der Tat als ein Beweisanzeichen dafür …