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BGH, 24.03.2022 - 6 StR 553/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Anhörungsrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 356a
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 27.05.2021 - 24 KLs 15/19
- BGH, 22.02.2022 - 6 StR 553/21
- BGH, 24.03.2022 - 6 StR 553/21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
Auszug aus BGH, 24.03.2022 - 6 StR 553/21
Sollte der Vortrag als Gegenvorstellung zu verstehen sein, bliebe auch diese erfolglos, weil gegen den angegriffenen Beschluss kein Rechtsbehelf mehr zulässig ist (§ 304 Abs. 4 Satz 1 StPO) und der Senat seine Entscheidung nicht mehr ändern kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 1962 - 4 StR 392/61, BGHSt 17, 94). - BGH, 22.09.2021 - 6 StR 334/20
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet
Auszug aus BGH, 24.03.2022 - 6 StR 553/21
Dass der Senat den Rechtsansichten der Verteidigung nicht gefolgt ist, stellt keine Gehörsverletzung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2021 - 6 StR 334/20).
- BGH, 17.05.2022 - 6 StR 55/22
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet
Es stellt keine Gehörsverletzung dar, dass der Senat den Rechtsansichten der Verteidigung nicht gefolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2022 - 6 StR 553/21). - BGH, 17.05.2022 - 6 StR 223/20
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig
Sollte der Vortrag als Gegenvorstellung zu verstehen sein, bliebe auch diese erfolglos, weil gegen den angegriffenen Beschluss kein Rechtsbehelf mehr zulässig ist (§ 304 Abs. 4 Satz 1 StPO) und der Senat seine Entscheidung nicht mehr ändern kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1962 - 4 StR 392/61, BGHSt 17, 94; vom 24. März 2022 - 6 StR 553/21).