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   BGH, 24.06.1959 - 2 StR 7/59   

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BGH, 24.06.1959 - 2 StR 7/59 (https://dejure.org/1959,4006)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1959 - 2 StR 7/59 (https://dejure.org/1959,4006)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 (https://dejure.org/1959,4006)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.1957 - 2 StR 174/57
    Auszug aus BGH, 24.06.1959 - 2 StR 7/59
    Die Ablehnungsgesuche der vier Hauptschöffen waren begründet, das der Frau H. nach § 35 Nr. 5 GVG, die übrigen nach § 35 Nr. 6 GVG, Die nach §§ 53 Abs. 2, 77 Abs. 1 und 3 GVG erforderliche formelle Feststellung (vgl. BGHSt 10, 252, 253) [BGH 08.05.1957 - 2 StR 174/57] hat der Landgerichtspräsident in den jeweiligen Schreiben an die Antragsteller getroffen, Frau H. hat er allerdings nicht von ihrem Schöffenamt entbunden.
  • BGH, 20.09.1957 - 2 StR 52/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1959 - 2 StR 7/59
    Für einen Fall des § 49 GVG hat der erkennende Senat im Urteil 2 StR 52/57 vom 18. September 1957 entschieden, daß für die Frage, welcher Hilfsschöffe nach der Reihenfolge der Liste anstelle eines an der Mitwirkung in einer einzelnen Sitzung verhinderten Hauptschöffen heranzuziehen ist, der Zeitpunkt maßgebend ist, zu dem die Erklärung des Hauptschöffen, verhindert zu sein, bei der Geschäftsstelle des Landgerichts eingeht, nicht aber der Zeitpunkt, an dem der Vorsitzende der Strafkammer den Hinderungsgrund anerkennt und die Ladung des Hilfsschöffen anordnet.
  • BGH, 17.01.1979 - 3 StR 430/78

    Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Entführung und vorsätzlicher

    Sie beruhen auf der Erwägung, daß diese Auffassung am besten den der gesetzlichen Regelung zugrundeliegenden Gedanken verwirkliche, die Schöffenauswahl soweit wie möglich von einer Ermessensausübung freizuhalten, für die Raum wäre, wenn es für die Berufung des an bereitester Stelle stehenden Hilfsschöffen auf den Zeitpunkt der richterlichen Entscheidung über den Befreiungsantrag ankäme (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59).

    Vielmehr werden, offenbar weil diese Unterscheidung im Ergebnis jeweils unerheblich war, der Eingang beim Landgericht und der Eingang bei der Geschäftsstelle entweder einander gleichgesetzt oder jedenfalls nicht als Gegensatz verstanden (vgl. Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - Beschlüsse vom 20. Juni 1973 - 2 StR 124/73 - und 27. März 1974 - 2 StR 312/73 - Urteil vom 7. Mai 1976 - 2 StR 226/76).

    Soweit es sich um den dauernden Wegfall eines Hauptschöffen handelt (§§ 32 ff, 52 f, 77 Abs. 3 Satz 2 GVG), hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - bei Herlan GA 1959, 336, 338) im Anschluß an Entscheidungen anderer Strafsenate (Urteile vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 - und 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 ) im Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 503/77 - angenommen, daß es für die Heranziehung des Hilfsschöffen nicht auf den Eingang des Entbindungsantrags des Hauptschöffen beim Landgericht ankomme, sondern auf den Zeitpunkt des nach § 52 GVG erlassenen Beschlusses der Strafkammer.

  • BGH, 08.01.1974 - 1 StR 529/73

    Vorliegen des absoluten Revisionsgrunds der vorschriftswidrigen Besetzung des

    Auf diesen Zeitpunkt komme es für die Frage, welcher Hilfsschöffe nach der Reihenfolge der Hilfsschöffenliste an die Stelle eines für die ganze Wahlperiode wegfallenden Hauptschöffen trete, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (der Beschwerdeführer beruft sich auf das Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 -, wiedergegeben bei Herlan GA 1959, 338 und auf BGH VRS 36, 20, 21) entscheidend an.

    Die Ersetzung tritt kraft Gesetzes ein, sobald der Wegfall des Hauptschöffen feststeht (RGSt 65, 319, 321; BGHSt 22, 289, 291; BGH, Urteile vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 - vom 5. April 1973 - 2 StR 427/70 -).

  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - (mitgeteilt bei Herlan GA 1959, 338) ausgesprochen, daß auf den Eingang der Verhinderungserklärung beim Gericht abzustellen sei (vgl. dazu auch Urt. vom 2. August 1961 - 2 StR 302/61 - und Müller in KMR GVG § 42 Anm. 2 c)), weil damit der der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Gedanke, die Schöffenauswahl soweit wie möglich von Ermessensentscheidungen freizuhalten, am besten verwirklicht werde.
  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 503/77

    Vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts - Ersetzung des

    Der Beschwerdeführer macht unter Berufung auf das Urteil des Senats vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - (= BGH bei Herlan GA 1959, 338) geltend, maßgeblich dafür, welcher Hilfsschöffe an die Stelle eines für dauernd befreiten Hauptschöffen trete, sei der Zeitpunkt des Eingangs des vom Hauptschöffen gestellten Antrags.

    In dem Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - hatte er ausgeführt, das Abstellen auf den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung des Hauptschöffen beim Gericht verwirkliche am besten den der gesetzlichen Regelung zugrunde liegenden Gedanken, die Schöffenauswahl soweit wie möglich von Ermessensentscheidungen freizuhalten; für solche würde auf dem Boden der Meinung, nach welcher der Zeitpunkt der Entscheidung über den Entbindungsantrag ausschlaggebend sei, Raum bleiben, weil es dem Landgerichtspräsidenten (er war damals für diese Entscheidung noch zuständig) anheimgestellt sei, wann er sie treffe.

  • BGH, 21.11.1975 - 2 StR 304/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rügen der Verletzung

    Es kann dahingestellt bleiben, welcher der für die Ersetzung eines dauernd wegfallenden Hauptschöffen entscheidende Zeitpunkt ist, ob auf den Eingang des Antrags des bisherigen Hauptschöffen (so BGH, Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - mitgeteilt bei Herlan GA 1959, 338; ferner Urteil vom 2. August 1961 - 2 StR 302/61 -) oder auf den Zeitpunkt des Streichungsbeschlusses oder den der tatsächlichen Streichung in der Schöffenliste (zu den beiden letzteren Meinungen vgl. BGHSt 10, 252 f; BGH, Urteile vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 - vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 - sowie vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 -) abzustellen ist.

    Geht man von der ersten Auffassung aus, so trat am 28. November 1972, dem Tag des Eingangs der Schreiben der Hauptschöffin K. und des Hilfsschöffen H. kraft Gesetzes (BGHSt 22, 289, 291; ferner BGH, Urteile vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 - vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 - vom 5. April 1973 - 2 StR 427/70 - und vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 -) entweder zuerst dieser und danach der Hilfsschöffe Bremen oder dieser unmittelbar an die Stelle der Hauptschöffin K., je nachdem welches der beiden Schreiben zuerst beim Landgericht eingetroffen ist.

  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79

    Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der

    Es ist auch nicht zu bestreiten, daß der Bundesgerichtshof in vielen Entscheidungen die Frage, welcher Zeitpunkt den Stand der Hilfsschöffenliste fixiere und damit für die Zuziehung von Ersatzschöffen zu einzelnen Sitzungen nach der Reihenfolge der Liste der maßgebende sei, dahin beantwortet hat, daß es auf den Eingang der vom Vorsitzenden anerkannten Verhinderungserklärungen zunächst berufener Schöffen ankomme (vgl. BGH VRS 36, 20; BGH, Urteile vom 18. September 1957 - 2 StR 2/57 -, 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 -, 5. April 1973 - 2 StR 427/70 -, 30. Oktober 1974 - 2 StR 509/74 -, 14. Januar 1978 - 5 StR 546/78 - BGH, Beschlüsse vom 1. August 1975 - 2 StR 141/75 - und vom 21. Januar 1976 - 2 StR 667/75).
  • BGH, 09.08.1968 - 4 StR 149/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anforderungen

    Dabei war für die Reihenfolge, in der an die Stelle eines verhinderten Hauptgeschworenen der an nächstbereiter Stolle der Liste stehende Hilfsgeschworene zu berufen war, die Reihenfolge des Eingangs der - vom Vorsitzenden des Schwurgerichts anerkannten - Verhinderungserklärungen maßgebend (BGH 2 StR 52/57 vom 18. September 1957: 2 StR 7/59 vom 24. Juni 1959, mitgeteilt auch bei Herlan in GA 1959, 336, 338).
  • BGH, 10.06.1975 - 1 StR 192/75

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord in 80 rechtlich zusammentreffenden

    Es kann dahingestellt bleiben, ob beim Vorliegen mehrere Befreiungsgesuche verhinderter Hauptschöffen für den Ersatz durch den nächstbereiten Hilfsschöffen die Reihenfolge des Eingangs der vom Vorsitzenden anerkannten Verhinderungserklärungen maßgebend ist (so BGH, Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59; BGH VRS 36, 20) oder ob es auf den Zeitpunkt der richterlichen Entscheidung ankommt (so BGH, Urteil vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 für die Ersetzung eines dauernd weggefallenen Hauptschöffen durch einen Hilfsschöffen), denn auch bei Zugrundelegung der für den Beschwerdeführer günstigeren Rechtsauffassung bestehen gegen die Reihenfolge der Entscheidungen des Vorsitzenden keine rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 02.10.1974 - 2 StR 356/74

    Feststellung einer dauernden Verhinderung einer Schöffin durch eine Entscheidung

    Deshalb kann dahingestellt bleiben, ob der Zeitpunkt des Eingangs der Verhinderungsanzeige beim Gericht (so BGH, Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 -) oder derjenige der Streichung des verhinderten Hauptschöffen in der Hauptschöffenliste maßgeblich ist (BGHSt 10, 252, 253; BGH, Urteil vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 - und vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 -).
  • BGH, 01.08.1975 - 2 StR 141/75

    Bestimmung des Zeitpunktes der Hinzuziehung eines anderen Schöffens

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es für die Frage, welcher Zeitpunkt für die Zuziehung eines anderen als des zunächst berufenen Schöffen nach der Reihenfolge der Hilfsschoffenliste maßgeblich ist, nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Vorsitzenden über das Vorliegen des Verhinderungsfalles oder gar erst, wie es beim Landgericht Köln gehandhabt wurde, auf den Zeitpunkt des Eingangs der so bestätigten Verhinderungserklärung bei der mit der Führung der Schoffenlisten betrauten Geschäftsstelle an (BGH, Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - bei Herlan GA 1959, 336, 338; Urteil vom 9. August 1968 - 4 StR 149/68 - VRS 36, 20; zuletzt Urteil vom 2. Oktober 1974 - 2 StR 356/74 -).
  • BGH, 09.03.1977 - 2 StR 642/76

    Beanstandung der Mitwirkung eines Hauptschöffen als Hilfsschöffen

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