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   BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74   

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BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74 (https://dejure.org/1975,397)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1975 - 1 StR 558/74 (https://dejure.org/1975,397)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1975 - 1 StR 558/74 (https://dejure.org/1975,397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Bewertung von Meinungsverschiedenheiten unter den richterlichen Mitgliedern des Schwurgerichts bei der Abfassung der schriftlichen Urteilsgründe - Formelle Anforderungen an die Abfassung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275, § 338 Nr. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 92
  • NJW 1975, 1177
  • MDR 1975, 504
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.05.1968 - 4 StR 16/68

    Beurteilung der vermeintlichen Notwehr nach den allgemeinen Regeln des § 59 StGB

    Auszug aus BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74
    Bei dieser Sachlage brauchte das Gericht nicht zu prüfen, ob er aus Bestürzung (Verwirrung), Furcht oder Schrecken (§ 53 Abs. 3 a.F, § 33 n.F StGB) die Notwehrgrenzen überschritten haben könnte (BGH NJW 1968, 1885 Nr. 7).
  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58

    Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil

    Auszug aus BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74
    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen "die Ergebnisse der Hauptverhandlung so, wie sie bei der für die Verkündung des Urteils grundlegenden Beratung gesehen und gewürdigt wurden, vollständig und wahrheitsgetreu wiedergeben" (BGHSt 12, 374, 376).
  • BGH, 11.09.1973 - 1 StR 163/73

    Nachvollziehbare umfassende Änderung der Urteilsgründe - Ersetzung der

    Auszug aus BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74
    Wenn allerdings die schriftlichen Urteilsgründe selbst Anhaltspunkte dafür böten, daß sie das Beratungsergebnis nicht zuverlässig wiedergeben, so könnte dieser Umstand schon einen sachlichrechtlichen Fehler bedeuten, weil das Urteil dann keine tragfähige Grundlage für die revisionsrechtliche Nachprüfung darstellte (vgl. BGHSt 21, 4, 10; BGH, Urteile vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65 - und vom 11. September 1973 - 1 StR 163/73).
  • BGH, 07.01.1964 - 5 StR 549/63

    Verlesung und Verwertung einer Urkunde - Anforderungen an die Beweiswürdigung -

    Auszug aus BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74
    Da hiernach eine wirksame Unterschrift des dritten Berufsrichters vorliegt, kommt es nicht darauf an, ob der Vorsitzende richtig vorging, als er in entsprechender Anwendung des § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO die Unterschrift A. s - der unterschreiben konnte , aber ohne die eigene Kommentierung nicht unterschreiben wollte - durch einen Verhinderungsvermerk ersetzte (so Müller/Sax, StPO 6. Aufl. § 275 Anm. 3; dagegen u.a. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 275 Anm. 4 c; BGH, Urteil vom 7. Januar 1964 - 5 StR 549/63).
  • BGH, 07.01.1955 - 5 StR 609/54

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers aufgrund der Anwesenheit eines

    Auszug aus BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74
    Auch das Urteil vom 7. Januar 1955 (5 StR 609/54, bei Dallinger MDR 1955, 272) behandelt diese Frage nicht.
  • BGH, 05.10.1965 - 5 StR 314/65

    § 275 Strafprozessordnung (StPO) als bloße Ordnungsvorschrift

    Auszug aus BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74
    Wenn allerdings die schriftlichen Urteilsgründe selbst Anhaltspunkte dafür böten, daß sie das Beratungsergebnis nicht zuverlässig wiedergeben, so könnte dieser Umstand schon einen sachlichrechtlichen Fehler bedeuten, weil das Urteil dann keine tragfähige Grundlage für die revisionsrechtliche Nachprüfung darstellte (vgl. BGHSt 21, 4, 10; BGH, Urteile vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65 - und vom 11. September 1973 - 1 StR 163/73).
  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65

    Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten

    Auszug aus BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74
    Wenn allerdings die schriftlichen Urteilsgründe selbst Anhaltspunkte dafür böten, daß sie das Beratungsergebnis nicht zuverlässig wiedergeben, so könnte dieser Umstand schon einen sachlichrechtlichen Fehler bedeuten, weil das Urteil dann keine tragfähige Grundlage für die revisionsrechtliche Nachprüfung darstellte (vgl. BGHSt 21, 4, 10; BGH, Urteile vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65 - und vom 11. September 1973 - 1 StR 163/73).
  • RG, 07.11.1910 - I 728/10

    Ist die Abänderung des von einem Richter bereits unterschriebenen Urteils ohne

    Auszug aus BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74
    Dann müssen die auftauchenden Fragen von den - allein zur Unterschrift berufenen (§ 275 Abs. 2 Satz 1 und 3 StPO) - Berufsrichtern in einer Beratung geklärt und durch Abstimmung mehrheitlich entschieden werden (RGSt 28, 54, 58; 44, 120, 121; RG JW 1930, 558 Nr. 22).
  • RG, 12.12.1895 - 4734/95

    Ist die Vorschrift des § 275 St.P.O. für befolgt zu erachten, wenn die

    Auszug aus BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74
    Dann müssen die auftauchenden Fragen von den - allein zur Unterschrift berufenen (§ 275 Abs. 2 Satz 1 und 3 StPO) - Berufsrichtern in einer Beratung geklärt und durch Abstimmung mehrheitlich entschieden werden (RGSt 28, 54, 58; 44, 120, 121; RG JW 1930, 558 Nr. 22).
  • RG, 28.02.1927 - II 46/27

    1. Kann die Revision auf die Behauptung gestützt werden, daß bei der Beratung

    Auszug aus BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74
    Entgegen dem Schrifttum (vgl. u.a. Beling JV 1926, 2579; Mannheim JW 1929, 1062; Gollwitzer a.a.O. § 263 Anm. 7) hat das Reichsgericht stets eine derartige Rüge als unzulässig angesehen, wenn sie eine Beweiserhebung über die Vorgänge bei der Beratung und Abstimmung durch Befragung der Richter erforderlich gemacht hätte (u.a. RGSt 26, 202, 205; 36, 371, 373; 61, 217).
  • RG, 29.06.1926 - I 359/26

    Hindert die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit den Richter, das Stimmenverhältnis

  • RG, 02.10.1903 - 4135/03

    1. Übertragung fremdsprachiger Übersetzungen fremdsprachiger Urschriften durch

  • RG, 13.11.1894 - 3679/94

    1. Darf ein Richter über die Art und Weise des Zustandekommens eines Spruches,

  • OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07

    Anforderungen an die Sachaufklärung hinsichtlich des Vorwurfs der Rechtsbeugung

    Der überstimmte Richter darf daher seine Unterschrift nicht verweigern, er bezeugt mit ihr nur die Auffassung der Mehrheit (BGHSt 26, 92, 93).
  • BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92

    Beisitzer - Urteil - Pflichtgemäßes Ermessen

    Er konnte Urteile des Landgerichts Lüneburg, an denen er mitgewirkt hatte, noch unterschreiben und somit auch an der der Unterschriftsleistung vorausgehenden Fassungsberatung (vgl. dazu BGHSt 26, 92 (93)) mitwirken (vgl. Senatsbeschluß vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92 -).
  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82

    Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen

    Mit der Unterschrift bezeugen die Richter, daß die Urteilsgründe das Ergebnis der Beratung vollständig und wahrheitsgetreu wiedergeben (BGHSt 26, 92).
  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

    Vollständig ist das Urteil erst, wenn es die Berufsrichter unterschrieben (OLG Hamm JMBlNRW 1975, 267; Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 275 Anm. 2 a.E.; KMR 6. Aufl. § 275 Anm. 2; Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 275 Anm. 1 a) und damit bezeugt haben, daß die schriftlichen Urteilsgründe (nach der Überzeugung der Mehrheit) mit dem Ergebnis der Beratung übereinstimmen (BGHSt 12, 374, 376; 26, 92, 93) oder wenn das Urteil von mindestens einem Richter unterzeichnet und im übrigen ein Verhinderungsvermerk nach § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO angebracht worden ist (vgl. Kleinknecht a.a.O. Anm. 11).
  • BGH, 19.08.1992 - 5 StR 386/92

    Gültige Urteilsunterschrift eines Richters auf Probe während anderweitiger

    Sie konnte deshalb Urteile, an denen sie mitgewirkt hatte, noch unterschreiben (Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 275 Rdn. 23) und somit auch an der der Unterschriftsleistung vorausgehenden Fassungsberatung (vgl. dazu BGHSt 26, 92, 93) mitwirken.
  • BGH, 08.06.1983 - 3 StR 178/83

    Überschreitung einer Notwehrlage aus Verwirrung und Furcht - Straffreiheit bei

    Befand sich der Angeklagte dagegen nur in einer vermeintlichen Notwehrlage und irrte er sich aufgrund einer auf tatsächlichem Gebiet liegenden falschen Einschätzung bestimmter Tatumstände über die Stärke des Angriffs oder über das Maß der Erforderlichkeit der Abwehr und ging er deshalb in seiner vermeintlichen Verteidigung übermäßig weit, so kommt jedenfalls eine Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht (vgl. BGH NJW 1968, 1885; BGH, Urteil vom 25.2. 1975 - 1 StR 558/74).
  • BVerwG, 08.05.1991 - 2 WD 18.91

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen Richter - Urteilsunterschrift

    Ist die schriftliche Fassung des Urteils Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten, müssen die auftauchenden Fragen von den zur Unterschrift berufenen Mitgliedern des Gerichts in einer Beratung geklärt und durch Abstimmung mehrheitlich entschieden werden (BGHSt 26, 92).
  • OLG Hamburg, 03.02.2016 - 1 Rev 61/15

    Urteil im Strafverfahren: Unterschriftserfordernis bei Protokollurteil

    Bei zweckbezogener Auslegung des § 275 Abs. 1 und 2 StPO sollen die Unterschriften unter dem Urteil beurkunden, dass die Urteilsgründe mit dem Beratungsergebnis des Kollegialgerichts übereinstimmen (RG, Urteil vom 25. Mai 1889, a.a.O.; BGH, Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 558/74, BGHSt 26, 92, 93; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 275 Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.1986 - 5 Ss 303/86
    ; erst dann ist es vollständig (BGHSt 26, 92 [93]; 27, 334 [335]; 28, 195; NJW 1983, 1745 ; Gollwitzer a.a.O., 24. Aufl., § 275 Rdn. 36).
  • BVerwG, 21.02.1996 - 1 D 59.95

    Beamtenrecht: Urteilsabfassung im Disziplinarverfahren, Unterschiedliche

    Sind sich dagegen die zur Unterschrift berufenen Richter über den Urteilstext nicht einig, so sind sie dienstlich verpflichtet, die maßgebende Fassung der Urteilsbegründung eindeutig festzulegen und zu unterschreiben (vgl. dazu auch BGHSt 26, 92 (93)).
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 664/94
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 664/93

    Verwerfung einer Revision - Hinderung an der Unterschrift eines Urteils -

  • BVerwG, 13.04.1993 - 2 WD 16.93

    Erfordernis der Unterschriften ehrenamtlicher Richter unter einer Entscheidung

  • OLG Zweibrücken, 11.08.1989 - 1 Ss 139/89
  • BGH, 23.03.1976 - 1 StR 580/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Lohnsteuerhinterziehung, fortgesetzter

  • KG, 13.01.1986 - 1 Ss 182/85
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