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   BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 82/07   

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https://dejure.org/2008,13410
BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 82/07 (https://dejure.org/2008,13410)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2008 - AnwZ (B) 82/07 (https://dejure.org/2008,13410)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2008 - AnwZ (B) 82/07 (https://dejure.org/2008,13410)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der gerichtlichen Entscheidung über eine Anhörungsrüge; Statthaftigkeit eines außerordentlichen Rechtsbehelfs wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit neben einer Anhörungsrüge

  • Judicialis

    BRAO § 57 Abs. 3 Satz 5; ; BRAO § 57 Abs. 3 Satz 8; ; StPO § 33a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 57 Abs. 3 S. 5, 8; StPO § 33a
    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung über eine Zwangsgeldfestsetzung im anwaltsgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte/ Zwangsgeldfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH im

    Auszug aus BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 82/07
    b) Ein außerordentlicher Rechtsbehelf wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit ist neben der Anhörungsrüge nach § 57 Abs. 3 Satz 5 BRAO, § 33a StPO nicht statthaft (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Juli 2003, XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137 f.; Beschl. v. 13. März 2006, II ZA 15/05, WuM 2006, 468 jeweils für das PKH-Verfahren; Beschl. v. 21. Mai 2007, II ZB 3/07, ZIP 2007, 1431 für das Verfahren nach § 99 AktG).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99

    Fachgerichtlicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes

    Auszug aus BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 82/07
    Die Entscheidung über die Anhörungsrüge ist - wie die zur Überprüfung gestellte Entscheidung selbst - nicht anfechtbar, weil dies zur Eröffnung einer weiteren Instanz führen würde, die, was die Norm zudem voraussetzt, das Gesetz aber gerade ausgeschlossen hat (VerfG Brandenburg, NStZ-RR 2000, 172, 173; OLG Jena, VRS 112 (2007) S. 353, 354; Löwe/Rosenberg/Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 33a Rdn. 26).
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 82/07
    Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, da das Rechtsmittel unzulässig ist (Senat, BGHZ 44, 25).
  • BGH, 21.05.2007 - II ZB 3/07

    Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen "greifbarer

    Auszug aus BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 82/07
    b) Ein außerordentlicher Rechtsbehelf wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit ist neben der Anhörungsrüge nach § 57 Abs. 3 Satz 5 BRAO, § 33a StPO nicht statthaft (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Juli 2003, XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137 f.; Beschl. v. 13. März 2006, II ZA 15/05, WuM 2006, 468 jeweils für das PKH-Verfahren; Beschl. v. 21. Mai 2007, II ZB 3/07, ZIP 2007, 1431 für das Verfahren nach § 99 AktG).
  • BGH, 13.03.2006 - II ZA 15/05

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zum BGH

    Auszug aus BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 82/07
    b) Ein außerordentlicher Rechtsbehelf wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit ist neben der Anhörungsrüge nach § 57 Abs. 3 Satz 5 BRAO, § 33a StPO nicht statthaft (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Juli 2003, XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137 f.; Beschl. v. 13. März 2006, II ZA 15/05, WuM 2006, 468 jeweils für das PKH-Verfahren; Beschl. v. 21. Mai 2007, II ZB 3/07, ZIP 2007, 1431 für das Verfahren nach § 99 AktG).
  • OLG Jena, 21.12.2006 - 1 Ws 421/06

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 82/07
    Die Entscheidung über die Anhörungsrüge ist - wie die zur Überprüfung gestellte Entscheidung selbst - nicht anfechtbar, weil dies zur Eröffnung einer weiteren Instanz führen würde, die, was die Norm zudem voraussetzt, das Gesetz aber gerade ausgeschlossen hat (VerfG Brandenburg, NStZ-RR 2000, 172, 173; OLG Jena, VRS 112 (2007) S. 353, 354; Löwe/Rosenberg/Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 33a Rdn. 26).
  • BGH, 28.03.2011 - AnwZ (B) 39/10

    Zurückweisung einer als Gegenvorstellung zu behandelnden "außerordentlichen

    Der gegen diesen Beschluss mit Schriftsatz vom 1. März 2011 eingelegte Rechtsbehelf des Antragstellers ist als "außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Verfassungswidrigkeit" nicht statthaft, denn für einen solchen Rechtsbehelf ist neben der hier durch § 215 Abs. 3 BRAO i. V. m. § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a. F. und § 29a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 FGG a. F. eröffneten Möglichkeit der Anhörungsrüge kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2008 - AnwZ (B) 82/07, juris Rn. 4).
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