Rechtsprechung
BGH, 25.06.2013 - X ZR 52/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,24958) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Patentfähigkeit eines Patents betreffend die Verschlussfolie von Getränkebehältern
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 4
Patentfähigkeit eines Patents betreffend die Verschlussfolie von Getränkebehältern - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Patentrecht - Streitpatent Getränkebeutel mit Einstichsöffnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Patentfähigkeit, wenn der Gegenstand des Patentanspruchs für den Fachmann naheliegend war
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Patentfähigkeit, wenn der Gegenstand des Patentanspruchs für den Fachmann naheliegend war
Verfahrensgang
- BPatG, 12.04.2011 - 1 Ni 21/09
- BPatG, 20.12.2011 - 1 Ni 21/09
- BGH, 25.06.2013 - X ZR 52/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
Olanzapin
Auszug aus BGH, 25.06.2013 - X ZR 52/12
Davon zu unterscheiden sind jedoch Ergänzungen durch das Fachwissen, die zum Inhalt der Beschreibung hinzutreten und damit nicht mehr Gegenstand der Offenbarung sind (vgl. grundlegend: BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07 Rn. 20 - Olanzapin). - BGH, 15.05.2012 - X ZR 98/09
Calcipotriol-Monohydrat
Auszug aus BGH, 25.06.2013 - X ZR 52/12
Es lässt sich also insoweit jedenfalls eine angemessene Erfolgserwartung feststellen, was nach der Rechtsprechung des Senats hinreichend für die Annahme eines Naheliegen im Sinne des Art. 56 EPÜ oder § 4 PatG sein kann (vgl. nur BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - X ZR 98/09 Rn. 46, GRUR 2012, 803 - Calcipotriol-Monohydrat) und im vorliegenden Fall hinreichend ist, weil es den Fachmann zu der in Patentanspruch 2 unter Schutz gestellten Lehre geführt hat, ohne dass dem Hinderungsgründe entgegenstanden.