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   BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23   

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https://dejure.org/2023,22978
BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23 (https://dejure.org/2023,22978)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2023 - X ZR 51/23 (https://dejure.org/2023,22978)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23 (https://dejure.org/2023,22978)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JurPC

    EGVP-Störung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Übermittlung der Berufungsschrift per Telefax als Ausnahme; Glaubhaftmachen der vorübergehenden Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung i.R.d. Patentnichtigkeitsverfahrens

  • rewis.io

    EGVP-Störung

  • Betriebs-Berater

    EGVP-Störung

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulässige Ersatzeinreichung per Telefax - EGVP-Störung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 125a Abs. 2 S. 2; ZPO § 130d S. 2 und 3

  • rechtsportal.de

    PatG § 125a Abs. 2 S. 2; ZPO § 130d S. 2 und 3
    Zulässigkeit der Übermittlung der Berufungsschrift per Telefax als Ausnahme; Glaubhaftmachen der vorübergehenden Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung i.R.d. Patentnichtigkeitsverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    EGVP-Störung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ersatzeinreichung und Glaubhaftmachung am gleichen Tag ist rechtzeitig!

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    BeA: Rechtzeitige Ersatzeinreichung wegen Störung - Geht das auch in einem zweitem Schriftsatz?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ersatzeinreichung sowie Darlegung und Glaubhaftmachung nach § 130d Satz 3 ZPO müssen am selben Tag bei Gericht eingehen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Störung beim beA: Wann ist die erforderliche Darlegung und Glaubhaftmachung noch rechtzeitig?

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Störung beim beA: Wann ist die erforderliche Darlegung und Glaubhaftmachung noch rechtzeitig?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die Sphinx wird weiter enträtselt: Neues zu § 130d Satz 2 und 3 ZPO! (IBR 2023, 654)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 10
  • NJW 2023, 3367
  • MDR 2023, 1405
  • MDR 2024, 91
  • GRUR 2023, 1481
  • FamRZ 2023, 1809
  • BB 2023, 2626
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.11.2022 - IX ZB 17/22

    Elektronischer Rechtsverkehr: Nachträgliche Darlegung und Glaubhaftmachung der

    Auszug aus BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23
    Die nach § 130d Satz 3 ZPO erforderliche Darlegung und Glaubhaftmachung ist rechtzeitig, wenn sie am gleichen Tag wie die Ersatzeinreichung bei Gericht eingeht (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11; Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, WRP 2023, 833 Rn. 11).

    Eine unverzügliche Nachholung kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn der Rechtsanwalt das technische Defizit erst kurz vor Fristablauf bemerkt und ihm daher nicht mehr genügend Zeit für die gebotene Darlegung und Glaubhaftmachung in dem ersatzweise einzureichenden Schriftsatz verbleibt (BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11; Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, WRP 2023, 833 Rn. 11).

  • BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22

    Begründung der Berufung innerhalb der Frist durch Übermittlung eines

    Auszug aus BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23
    Die nach § 130d Satz 3 ZPO erforderliche Darlegung und Glaubhaftmachung ist rechtzeitig, wenn sie am gleichen Tag wie die Ersatzeinreichung bei Gericht eingeht (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11; Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, WRP 2023, 833 Rn. 11).

    Eine unverzügliche Nachholung kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn der Rechtsanwalt das technische Defizit erst kurz vor Fristablauf bemerkt und ihm daher nicht mehr genügend Zeit für die gebotene Darlegung und Glaubhaftmachung in dem ersatzweise einzureichenden Schriftsatz verbleibt (BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11; Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, WRP 2023, 833 Rn. 11).

  • BGH, 25.05.2023 - V ZR 134/22

    Einreichen eines fristwahrenden Schriftsatzes des Prozessbevollmächtigten durch

    Auszug aus BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23
    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, ist ein Rechtsanwalt, der aus technischen Gründen gehindert ist, einen fristwahrenden Schriftsatz elektronisch einzureichen, und deshalb eine zulässige Ersatzeinreichung veranlasst hat, nicht gehalten, sich vor Fristablauf weiter um eine elektronische Übermittlung zu bemühen (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2023 - V ZR 134/22 Rn. 10).
  • BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der

    Auszug aus BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind zur Glaubhaftmachung eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände und eine eidesstattliche oder anwaltliche Versicherung erforderlich (BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 15).
  • BGH, 20.08.2019 - VIII ZB 19/18

    Einstellen der zusätzlichen Übermittlungsversuche des Prozessbevollmächtigten der

    Auszug aus BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23
    Danach ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann zu versagen, wenn schon um 20 Uhr von weiteren Sendeversuchen abgesehen worden ist (BGH, Beschluss vom 20. August 2019 - VIII ZB 19/18, NJW 2019, 3310 Rn. 17).
  • BGH, 30.11.2023 - III ZB 4/23

    Elektronisches Dokument; einfache Signatur

    Dabei bedarf die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt an Eides statt oder unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss (vgl. BGH, Zwischenurteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, GRUR 2023, 1481 Rn. 16; Beschlüsse vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, MDR 2023, 862 Rn. 11; vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Leitsatz 1 und Rn. 15 und vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17, NJW-RR 2018, 445 Rn. 14).
  • BGH, 25.01.2024 - I ZB 51/23

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer auf technischen Gründen beruhenden

    Nur hierzu muss vorgetragen werden (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2023 - V ZR 134/22, NJW 2023, 2484 [juris Rn. 10]; Urteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, GRUR 2023, 1481 [juris Rn. 28] - EGVP Störung).

    Durch die Übersendung eines aktuellen Ausdrucks der Internetseite bea.expert, auf der eine entsprechende Meldung der BRAK veröffentlicht war, ist glaubhaft gemacht, dass das EGVP seit dem 19. April 2023 nicht erreichbar war, dieser Zustand am 20. April 2023 angedauert hat und nicht abzusehen war, wann die Störung behoben sein würde (vgl. BGH, GRUR 2023, 1481 [juris Rn. 23] - EGVP Störung).

  • BGH, 11.09.2023 - VIa ZR 1470/22

    Inanspruchnahme eines Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger

    Er hat gemäß § 130d Satz 3 ZPO bei der Ersatzeinreichung glaubhaft gemacht, dass im Zeitpunkt der beabsichtigten Übermittlung des Schriftsatzes eine elektronische Einreichung wegen einer vorübergehenden Störung des Systems des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) vorübergehend nicht möglich war (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2023 - V ZR 134/22, NJW 2023, 2484 Rn. 9 f.; Urteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, juris Rn. 22 f.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 1 AGH 11/23

    Unzulässiges Gesuch auf Ablehnung von Justizbeschäftigten

    Hierzu hätte es einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe und Umstände und einer eidesstattlichen oder anwaltlichen Versicherung bedurft (vgl. BGH, Zwischenurteil vom 25.07.2023, X ZR 51/23 juris-Rn 16 zum wortgleichen § 130d S. 3 ZPO).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.10.2023 - 1 AGH 18/23
    Sie entbinden aber keinesfalls von der Pflicht, gleichzeitig bei der Übermittlung des Schriftsatzes in Papierform oder per Telefax anzuzeigen, dass die Störung ursächlich für eine Ersatzeinreichung war, also nicht etwa nur zufällig mit der aus anderen Gründen erfolgten Übermittlung per Telefax zeitlich zusammenfiel (OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2023, 31 U 71/23, juris, so auch BGH X ZR 51/23 sowie V ZR 134/22).
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