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   BGH, 25.08.1992 - 1 StR 355/92   

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https://dejure.org/1992,8287
BGH, 25.08.1992 - 1 StR 355/92 (https://dejure.org/1992,8287)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1992 - 1 StR 355/92 (https://dejure.org/1992,8287)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1992 - 1 StR 355/92 (https://dejure.org/1992,8287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitteilung von in der Hauptverhandlung gestellten Beweisanträgen als Verfahrensrüge - Rüge nicht ordnugsgemäßer Protokollführung - Voraussetzung für das Vorliegen von Rechtsfehlern - Rechtsfehler bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74

    Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des

    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - 1 StR 355/92
    Der Tatbestand der Bedrohung nach § 241 StGB verlangt nicht, daß der Bedrohte die Drohung auch ernst nimmt (vgl. Dreher/Tröndle a.a.O. § 241 Rdn. 3; BGH bei Dallinger MDR 1975, 22).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - 1 StR 355/92
    Diese sind nur dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt oder an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGH NStZ 1982, 478 f.; 1984, 180 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - 1 StR 355/92
    Das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen ist allein Sache des Tatrichters (BGHSt 21, 149, 151).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - 1 StR 355/92
    Diese sind nur dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt oder an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGH NStZ 1982, 478 f.; 1984, 180 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).
  • BGH, 24.09.1986 - 2 StR 497/86

    Berücksichtigung von vermindertem Hemmungsvermögen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - 1 StR 355/92
    Daß dieser Umstand trotz erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu großes Gewicht erlangt habe, ist nach dem Zusammenhalt der Urteilsgründe nicht zu besorgen (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1, 9).
  • BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - 1 StR 355/92
    Daß dieser Umstand trotz erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu großes Gewicht erlangt habe, ist nach dem Zusammenhalt der Urteilsgründe nicht zu besorgen (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1, 9).
  • BGH, 03.08.1982 - 1 StR 371/82

    Beweiswürdigung - Rechtsfehlerhaftigkeit - Revisibilität - Erfahrungssatz

    Auszug aus BGH, 25.08.1992 - 1 StR 355/92
    Diese sind nur dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt oder an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGH NStZ 1982, 478 f.; 1984, 180 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92

    Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels"; Pistole als gemeingefährliches

    Der Tatrichter darf deshalb ohne Verstoß gegen das Verbot der Verwertung von Tatbestandsmerkmalen (§ 46 Abs. 3 StGB) die besondere Art der Tatausführung strafschärfend bewerten, die dazu führte, das Opfer "in Angst und Schrecken" zu versetzen (vgl. Senatsentscheidung vom 25. August 1992 - 1 StR 355/92).
  • BGH, 01.12.1992 - 5 StR 544/92

    Zulässigkeit des allein auf Vermutungen gestützten Zweifels an der Schuld des

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt, ferner dann, wenn das Gericht an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (BGH NStZ 1983, 277, 278; NStZ 1984, 180; BGH, Urteile vom 7. Mai 1991 - 1 StR 141/91 -, 3. Dezember 1991 - 1 StR 645/91 -, 9. April 1992 - 1 StR 774/91 - und 25. August 1992 - 1 StR 355/92 -).
  • BGH, 17.02.1993 - 2 StR 518/92

    Überprüfung der Urteilsgründe auf Rechtsfehler

    Diese sind nur dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen die Denkgesetzte oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt oder an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (BGH NStZ 1982, 478; 1983, 277, 278; 1984, 180; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Urt. v. 25. August 1992 - 1 StR 355/92 - und 1. Dezember 1992 - 5 StR 544/92 - jeweils m.w.N.).
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