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BGH, 25.11.2003 - 3 StR 318/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 46 StGB
Mord (fehlerhafte Anwendung der ausnahmsweisen Rechtsfolgenlösung) - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anwendung der sog. "Rechtsfolgenlösung"
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2
Beine strafschärfende Berücksichtigung des Leugnens des Tatbegehung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege …
Auszug aus BGH, 25.11.2003 - 3 StR 318/03
Dies gilt um so mehr, als das Landgericht in Anwendung der vom Bundesgerichtshof entwickelten "Rechtsfolgenlösung" (BGHSt 30, 105, 118) unter Verkennung ihres Ausnahmecharakters (…vgl. Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 71) von der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen hat.
- BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13
Aufrechterhaltung von Feststellungen nach Aufhebung des Urteils durch das …
Denn das Landgericht hat unter Verkennung des Ausnahmecharakters der Rechtsfolgenlösung (vgl. hierzu nur BGH…, Urteil vom 10. Mai 2005 - 1 StR 30/05, BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 7 mwN) rechtsfehlerhaft von der Verhängung der an sich verwirklichten lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen, so dass ein Beruhen des Urteils auf der möglicherweise fehlerhaften Berücksichtigung dieses Umstandes ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2003 - 3 StR 318/03).