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BGH, 25.11.2021 - 4 StR 364/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Vollstreckungslösung) - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Bemessung der Einzelstrafen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 23.09.2020 - 31 KLs 3/13
- BGH, 25.11.2021 - 4 StR 364/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus BGH, 25.11.2021 - 4 StR 364/21
Schließlich beschwert es den Angeklagten nicht, dass das Landgericht entgegen der Vollstreckungslösung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 ? GSSt 1/07, BGHSt 52, 124) keinen Teil der Gesamtfreiheitsstrafe für vollstreckt erklärt hat. - BGH, 15.12.2015 - 1 StR 562/15
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Einbeziehung einer Bewährungsstrafe bei …
Auszug aus BGH, 25.11.2021 - 4 StR 364/21
Eine Beschwer des Angeklagten durch die unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung ist jedoch schon deshalb auszuschließen, weil sich bei Einbeziehung eine zu vollstreckende Gesamtfreiheitsstrafe ergeben hätte und dem Angeklagten damit der Vorteil der im vorliegenden Verfahren gewährten Aussetzung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung genommen worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2004 - 2 StR 249/04; Beschluss vom 15. Dezember 2015 ? 1 StR 562/15). - BGH, 18.08.2004 - 2 StR 249/04
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Härteausgleich; erlassene …
Auszug aus BGH, 25.11.2021 - 4 StR 364/21
Eine Beschwer des Angeklagten durch die unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung ist jedoch schon deshalb auszuschließen, weil sich bei Einbeziehung eine zu vollstreckende Gesamtfreiheitsstrafe ergeben hätte und dem Angeklagten damit der Vorteil der im vorliegenden Verfahren gewährten Aussetzung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung genommen worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2004 - 2 StR 249/04; Beschluss vom 15. Dezember 2015 ? 1 StR 562/15). - BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92
Möglichkeit der strafmildernden Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer - …
Auszug aus BGH, 25.11.2021 - 4 StR 364/21
Die Voraussetzungen für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung lagen vor, da die Reststrafe der aus den beiden Strafen der vorgenannten Urteile gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Wochen zum Urteilszeitpunkt - trotz Ablaufs der Bewährungszeit ? noch nicht erlassen war (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - 5 StR 606/92; Beschluss vom 26. März 2009 - 5 StR 74/09). - BGH, 26.03.2009 - 5 StR 74/09
Betrug (Individualisierung einzelner Taten bei Serienstraftaten); nachträgliche …
Auszug aus BGH, 25.11.2021 - 4 StR 364/21
Die Voraussetzungen für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung lagen vor, da die Reststrafe der aus den beiden Strafen der vorgenannten Urteile gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Wochen zum Urteilszeitpunkt - trotz Ablaufs der Bewährungszeit ? noch nicht erlassen war (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - 5 StR 606/92; Beschluss vom 26. März 2009 - 5 StR 74/09).