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BGH, 26.01.2000 - 5 StR 566/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 336 StGB; § 214 StGB-DDR; § 16 Abs. 1 S. 1 StGB
Rechtsbeugungsvorsatz (Feststellungsvoraussetzungen); Vertrauensschutz - lexetius.com
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtsbeugung - DDR - Überdehnung von DDR-Strafgesetzen - Gemeinschaftliches Vorgehen - Ausreise - Ausreisewilliger
- Judicialis
StGB-DDR § 244; ; StGB-DDR § 214; ; StGB-DDR § 214 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 339
Rechtsbeugung durch Staatsanwalt der früheren DDR - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nomos.de , S. 45 (Kurzinformation und Auszüge)
§§ 214 Abs. 3, 244 StGB/DDR
Rechtsbeugung/DDR-Staatsanwalt/Anbringen eines »A«-Symbols
Papierfundstellen
- NJ 2000, 208
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.08.1997 - 5 StR 403/96
Rechtsbeugung von DDR-Richtern und -Staatsanwälten bei der Anwendung politischen …
Auszug aus BGH, 26.01.2000 - 5 StR 566/99
Wie der Generalbundesanwalt zutreffend annimmt, fehlt es angesichts des wiederholten Vorgehens der Betroffenen und des Umstandes, daß ihnen im zweiten Fall qualifiziertes gemeinschaftliches Vorgehen (§ 214 Abs. 3 StGB-DDR) angelastet wurde, hinsichtlich der Verhängung von Untersuchungshaft nach Maßgabe bislang vom Bundesgerichtshof entschiedener Fälle aus dem Bereich des politischen Strafrechts der DDR (vgl. nur BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 28) jedenfalls aus subjektiven Gründen an den Voraussetzungen für die Annahme von Rechtsbeugung. - BGH, 21.01.1999 - 5 StR 565/98
Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung; Freikauf in der ehemaligen …
Auszug aus BGH, 26.01.2000 - 5 StR 566/99
Angesichts dieser Umstände führen der nach dem Rechtsstaatsgebot zu beachtende Vertrauensschutz und letztlich der Grundsatz, daß sich Zweifel zugunsten der Angeklagten auswirken, dazu, daß der Senat die Bewertung des Landgerichts, die Rechtsanwendung des Angeklagten sei noch keine wissentlich gesetzwidrige Entscheidung, also keine direkt vorsätzliche Rechtsbeugung im Sinne von § 244 StGB-DDR, hinnimmt und im Ergebnis nicht beanstandet (vgl. BGHR StGB § 339 - Vorsatz 1 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 5 StR 580/98 -). - BGH, 17.02.1999 - 5 StR 580/98
Willkürliche überhöhte Strafzumessung; Voraussetzungen der Rechtsbeugung
Auszug aus BGH, 26.01.2000 - 5 StR 566/99
Angesichts dieser Umstände führen der nach dem Rechtsstaatsgebot zu beachtende Vertrauensschutz und letztlich der Grundsatz, daß sich Zweifel zugunsten der Angeklagten auswirken, dazu, daß der Senat die Bewertung des Landgerichts, die Rechtsanwendung des Angeklagten sei noch keine wissentlich gesetzwidrige Entscheidung, also keine direkt vorsätzliche Rechtsbeugung im Sinne von § 244 StGB-DDR, hinnimmt und im Ergebnis nicht beanstandet (…vgl. BGHR StGB § 339 - Vorsatz 1 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 5 StR 580/98 -).