Rechtsprechung
BGH, 26.10.2000 - NotSt (B) 3/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Notar - Disziplinarverfahren - Einbeziehungsverfügung - Amtspflicht - Scheck - Geldanlage - Währungsgeschäft - Bauträger - Auflassungsvormerkung - Amtsenthebung - Dienstvergehen
- Judicialis
BNotO § 14 Abs. 1; ; BNotO § ... 96; ; BNotO § 14 Abs. 2; ; MaBV § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; DO NW § 91; ; BDO/DO NW § 18 Abs. 1; ; BDO/DO NW § 18 Abs. 1 Satz 2; ; BDO/DO NW § 18 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 244 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 2001, 567
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97
Begünstigung durch Verschleierung von Vermögen durch einen Rechtsanwalt; …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - NotSt (B) 3/00
Die Revision des Notars wurde durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 1998 (5 StR 746/97) verworfen. - BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77
Verfassungsrechtliche Grenzen der Dauer einer vorläufigen Amtsenthebung
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - NotSt (B) 3/00
Das Disziplinarverfahren ist auch nach Wegfall der gesetzlich vorgeschriebenen Unterbrechung im Anschluß an den rechtskräftigen Abschluß des Strafverfahrens bislang unter hinreichender Beachtung des Beschleunigungsgebots (vgl. dazu BVerfGE 45, 422, 431) betrieben worden. - BGH, 25.04.1994 - NotZ 15/93
Voraussetzungen für ein vorläufiges Berufsverbot für einen Notar durch die …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - NotSt (B) 3/00
Danach setzt die vorläufige Amtsenthebung voraus, daß die endgültige, wenn auch nur befristete Amtsenthebung zu erwarten ist, die Maßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist und daß sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. Sen.Beschl. v. 25. April 1994 - NotZ 15/93, BGHR BNotO § 96, Disziplinarverfahren 4 u. st. Rspr.).
- BGH, 20.03.2006 - NotSt (B) 4/05
Vorläufige Amtsenthebung eines Notars bei langer Verfahrensdauer
Sie setzt danach voraus, dass die zumindest befristete endgültige Amtsenthebung zu erwarten steht und das vorläufige Berufsverbot zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 1994 - NotZ 15/93 = BGHR BNotO § 96 Disziplinarverfahren 4; vom 20. Juli 1998 - NotZ 2/98 = NJW-RR 1999, 569; vom 26. Oktober 2000 - NotSt (B) 3/00 = DNotZ 2001, 567, 568). - BGH, 18.03.2002 - NotSt (B) 1/02
Vorläufige Amtsenthebung eines Notars
Danach setzt die vorläufige Amtsenthebung voraus, daß die endgültige, wenn auch nur befristete Amtsenthebung zu erwarten ist, die Maßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist und daß sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (Senatsbeschluß vom 26. Oktober 2000 - NotSt (B) 3/00 - DNotZ 2001, 567 ff., st. Rspr.). - BGH, 18.03.2002 - NotSt (B) 6/01
Voraussetzungen der vorläufigen Amtsenthebung eines Notars
Die vorläufige Amtsenthebung setzt nach den vom Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätzen voraus, daß die endgültige, wenn auch nur befristete Amtsenthebung zu erwarten ist, die Maßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist und daß sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (Senatsbeschluß vom 26. Oktober 2000 - NotSt (B) 3/00 - DNotZ 2001, 567 ff., st. Rspr.).