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   BGH, 27.03.2019 - 4 StR 541/18   

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https://dejure.org/2019,11084
BGH, 27.03.2019 - 4 StR 541/18 (https://dejure.org/2019,11084)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2019 - 4 StR 541/18 (https://dejure.org/2019,11084)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2019 - 4 StR 541/18 (https://dejure.org/2019,11084)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • HRR Strafrecht

    § 55 Abs. 1 StPO; Art. 6 EMRK
    Auskunftsverweigerungsrecht (Anwendung bei im Ausland begangenen Taten; Selbstbelastungsfreiheit)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Gefahr ausländischer Strafverfolgung - und das Zeugnisverweigerungsrecht

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 55, 244, 245 StPO
    Auskunftsverweigerungsrecht auch bei Auslandstat

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 539
  • StV 2020, 435 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare);

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 4 StR 541/18
    § 55 StPO ist Ausfluss der durch die Garantie der Menschenwürde und das Rechtsstaatsgebot verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbelastungsfreiheit (vgl. BVerfG, wistra 2010, 299 mwN; vgl. Maier in MüKo-StPO aaO Rn. 1).
  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 4 StR 541/18
    Die Vorschrift, deren Wortlaut keine Beschränkung auf eine inländische Verfolgung zu entnehmen ist, soll den Zeugen durch die Gewährung eines Auskunftsverweigerungsrechts davor schützen, Angaben machen zu müssen, die geeignet sind, ihn zu belasten (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3045; NStZ 2002, 378; BGH, Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 213, 216).
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 4 StR 541/18
    Die Vorschrift, deren Wortlaut keine Beschränkung auf eine inländische Verfolgung zu entnehmen ist, soll den Zeugen durch die Gewährung eines Auskunftsverweigerungsrechts davor schützen, Angaben machen zu müssen, die geeignet sind, ihn zu belasten (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3045; NStZ 2002, 378; BGH, Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 213, 216).
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 4 StR 541/18
    Denn die Entscheidung der Strafkammer, dem Zeugen mit Blick auf das gegen ihn wegen des Verdachts einer Diebstahlstat in Litauen geführte Ermittlungsverfahren ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zuzubilligen, ist - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 30. November 2018 zutreffend dargelegt hat - aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. zum revisionsgerichtlichen Prüfungsumfang BGH, Urteile vom 27. Oktober 2005 - 4 StR 235/05, NStZ 2006, 178; vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97, BGHSt 43, 321, 326; vom 15. Januar 1957 - 5 StR 390/56, BGHSt 10, 104, 105).
  • BGH, 15.01.1957 - 5 StR 390/56

    Staatsanwaltschaft - Absehen von Verfolgung - Verbrauch der Strafklage -

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 4 StR 541/18
    Denn die Entscheidung der Strafkammer, dem Zeugen mit Blick auf das gegen ihn wegen des Verdachts einer Diebstahlstat in Litauen geführte Ermittlungsverfahren ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zuzubilligen, ist - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 30. November 2018 zutreffend dargelegt hat - aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. zum revisionsgerichtlichen Prüfungsumfang BGH, Urteile vom 27. Oktober 2005 - 4 StR 235/05, NStZ 2006, 178; vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97, BGHSt 43, 321, 326; vom 15. Januar 1957 - 5 StR 390/56, BGHSt 10, 104, 105).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung und Aufrechterhaltung von

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 4 StR 541/18
    Die Vorschrift, deren Wortlaut keine Beschränkung auf eine inländische Verfolgung zu entnehmen ist, soll den Zeugen durch die Gewährung eines Auskunftsverweigerungsrechts davor schützen, Angaben machen zu müssen, die geeignet sind, ihn zu belasten (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3045; NStZ 2002, 378; BGH, Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 213, 216).
  • BGH, 27.10.2005 - 4 StR 235/05

    Aufklärungsrüge (Zubilligung eines Auskunftsverweigerungsrechts; nötiger

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 4 StR 541/18
    Denn die Entscheidung der Strafkammer, dem Zeugen mit Blick auf das gegen ihn wegen des Verdachts einer Diebstahlstat in Litauen geführte Ermittlungsverfahren ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zuzubilligen, ist - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 30. November 2018 zutreffend dargelegt hat - aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. zum revisionsgerichtlichen Prüfungsumfang BGH, Urteile vom 27. Oktober 2005 - 4 StR 235/05, NStZ 2006, 178; vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97, BGHSt 43, 321, 326; vom 15. Januar 1957 - 5 StR 390/56, BGHSt 10, 104, 105).
  • LG Freiburg, 16.12.1985 - IV Qs 101/85
    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 4 StR 541/18
    Die Regelung des § 55 Abs. 1 StPO findet auch Anwendung, wenn ein Zeuge bei der Beantwortung von Fragen in die Gefahr gerät, wegen einer vor der Vernehmung begangenen Tat im Ausland strafrechtlich verfolgt zu werden (vgl. LG Freiburg, NJW 1986, 3036; Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 3. Aufl., § 55 Rn. 6; Maier in MüKo-StPO, § 55 Rn. 25; Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 55 Rn. 15; Rogall in SK-StPO, 5. Aufl., § 55 Rn. 39; Otte in Radtke/ Hohmann, StPO, § 55 Rn. 4; Odenthal, NStZ 1985, 117; Ahlbrecht/Börgers, ZIS 2008, 218).
  • BGH, 29.08.2023 - 1 StR 229/23

    Maßgeblichkeit des Gewichts der Beihilfehandlung für die Einordnung der Schuld

    Die Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab für die erlittene Auslieferungshaft wird von der Aufhebung des Strafausspruchs ebenfalls nicht berührt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2022 - 1 StR 89/22 Rn. 8 und vom 27. März 2019 - 4 StR 541/18 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 06.04.2022 - 1 StR 89/22

    Minderschwerer Fall der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Die Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab für erlittene Auslieferungshaft wird von der Aufhebung des Strafausspruchs ebenfalls nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2019 ? 4 StR 541/18 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 420/21

    Anordnung eines Vorwegvollzugs der Strafe vor der Maßregel

    Der Ausspruch über den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel kann nicht bestehen bleiben, weil für eine Anordnung nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB in Fällen, in denen ? wie hier ? ein möglicher Vorwegvollzug durch die erlittene Untersuchungshaft zum Entscheidungszeitpunkt bereits erledigt ist, kein Raum bleibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2019 ? 4 StR 541/18 Rn. 2; vom 13. Dezember 2011 ? 5 StR 423/11 Rn. 6; vom 31. Oktober 2007 ? 2 StR 354/07, NStZ 2008, 212; vgl. Fischer, StGB, 68. Aufl., § 67 Rn. 9a).
  • BGH, 11.10.2022 - 4 StR 278/22

    Entfall der Anordnung eines Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe vor der

    Ergänzend bemerkt der Senat: Der Ausspruch über den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel kann nicht bestehen bleiben, weil für eine Anordnung nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB in Fällen, in denen ? wie hier ? ein möglicher Vorwegvollzug durch die erlittene Untersuchungshaft zum Entscheidungszeitpunkt bereits erledigt ist, kein Raum bleibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2021 ? 4 StR 420/21; vom 27. März 2019 ? 4 StR 541/18 Rn. 2 und vom 31. März 2020 ? 5 StR 62/20 Rn. 3).
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