Rechtsprechung
BGH, 27.04.1954 - 1 StR 654/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,2938) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 09.09.1953 - 6 KLs 32/53
- BGH, 27.04.1954 - 1 StR 654/53
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
Auszug aus BGH, 27.04.1954 - 1 StR 654/53
Es fehlt unter den festgestellten Umständen nicht an der von der Rechtsprechung vorausgesetzten "Stärke und Dauer" der Unzuchtshandlungen (BGHSt 1, 293). - BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.04.1954 - 1 StR 654/53
In Wirklichkeit hatte der Angeklagte diesen Erfolg jedoch nicht erreicht, weil es dem P., wie das Landgericht annimmt, weder darum zu tun war, seine eigene Geschlechtslust noch die des Angeklagten zu erregen oder zu befriedigen (vgl. BGHSt 2, 40). - RG, 12.02.1934 - 2 D 56/34
1. Wann schließt die Unmöglichkeit der Ausführung die Freiwilligkeit des …
Auszug aus BGH, 27.04.1954 - 1 StR 654/53
Von diesem Standpunkt aus hätte geprüft werden müssen, ob der Angeklagte durch freiwilligen Rücktritt vom Versuch Straffreiheit nach § 46 Nr. 1 StGB erlangt hat; denn er hat den Jugendlichen, als er zum Hotel kam, weggeschickt mit dem Bermerken, "es habe keinen Zweck" (vgl. RGSt 68, 82).
- BGH, 28.04.1955 - 4 StR 96/55
Rechtsmittel
Da dem Urteilszusammenhang zu entnehmen ist, daß der Tatrichter diese wissenschaftlichen Ergebnisse ebenfalls außer acht gelassen hat, ist es nicht auszuschließen, daß er, soweit er sich ein Urteil über die Sachkunde des Gutachters von diesem besonderen Sachgebiet gebildet hat, fehlerhaft gehandelt (vgl. 1 StR 654/53 vom 23. Februar 1954 S 6) und seine Aufklärungspflicht verletzt hat, indem er die Hinzuziehung eines auf dem Gebiet der Blutalkoholbestimmung erfahrenen gerichtlich-medizinischen Sachverständigen unterlassen hat. - BGH, 15.09.1955 - 1 StR 331/55
Rechtsmittel
Für die Abgrenzung des beendigten vom nicht beendigten Versuch kommt es, wie das Landgericht richtig annimmt, auf die Vorstellung des Täters an (BGHSt 4, 180 [BGH 16.04.1953 - 5 StR 978/52];1 StR 654/53 vom 27. April 1954) und zwar auf seine Vorstellung in dem Augenblick, als er sich zum Rücktritt von der Tat entschloss. - BGH, 22.11.1955 - 1 StR 474/55
Rechtsmittel
Zu der hier auftauchenden Frage, ob es sich um einen "nicht beendigten" (§ 46 Nr. 1 StGB) oder einen "beendigten" (§ 46 Nr. 2 StGB) Versuch handelte, wird auf die Entscheidung BGHSt 4, 180 [BGH 16.04.1953 - 5 StR 978/52] verwiesen (vgl auch 1 StR 654/53 vom 27. April 1954 und 1 StR 331/55 vom 15. September 1955).