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   BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94   

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BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94 (https://dejure.org/1995,2990)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1995 - 4 StR 772/94 (https://dejure.org/1995,2990)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1995 - 4 StR 772/94 (https://dejure.org/1995,2990)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Werkzeug - Mittel - Schwerer Raub - PKW - Fluchtfahrzeug - Flucht - Straßenverkehr - Gefährlicher Eingriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b, § 250 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 691/85

    Erhebliche Lebensgefahr - Brems- oder Ausweichmanöver - Zufahren auf eine Person

    Auszug aus BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94
    Er hat damit sein Fahrzeug zweckwidrig als gefährliches, gewichtig auf einen anderen Verkehrsteilnehmer einwirkendes Nötigungsmittel mißbraucht (vgl. BGHSt 22, 6, 8; 26, 176, 178 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; 28, 87, 89 [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; BGH VRS 71, 193, 194; NStZ 1995, 31).

    Dabei handelte der Angeklagte in der Absicht, den begangenen Diebstahl zu verdecken; somit sind die qualifizierenden Voraussetzungen des § 315 b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 2 StGB gegeben (BGH VRS 71, 193, 195).

    Die festgestellten vom Willen des Angeklagten getragenen Umstände reichen vielmehr zur Verwirklichung dieses Erschwerungsgrundes aus (BGH bei Holtz MDR 1978, 987, 988; BGH VRS 71, 193, 194).

  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 441/88

    Keine "List" bei fehlender falscher Vorstellung des Opfers über den Sinn der

    Auszug aus BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94
    Der Senat hat schon mehrfach dargelegt, daß in den Fällen, in denen - wie hier - ein Fahrzeug im Straßenverkehr als Fluchtmittel benutzt wird, der Tatbestand des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt ist, wenn der Kraftfahrer die Möglichkeit der erheblichen Gefährdung oder Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer erkennt und eine solche Folge in Kauf nimmt, weil ihm seine Flucht nur um diesen Preis möglich erscheint (BGHSt 28, 87, 91 [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; BGH NStZ 1985, 267; NJW 1989, 917, 918 [BGH 24.11.1988 - 4 StR 441/88]; NZV 1993, 237).

    Zur Erfüllung des Tatbestandes ist es nicht erforderlich - wie das Landgericht anzunehmen scheint -, daß die Gefährdung durch bewußt zweckwidriges Einsetzen des Fahrzeugs selbst hervorgerufen wird; vielmehr kann die Sicherheit des Straßenverkehrs auch durch Einwirkungen des Mitfahrers auf den Fahrer (vgl. BGH VRS 36, 267; OLG Karlsruhe NJW 1978, 1391 [OLG Karlsruhe 19.01.1978 - 1 Ss 329/77]) oder umgekehrt des Fahrers auf den Mitfahrer (vgl. BGH NJW 1989, 917, 918) [BGH 24.11.1988 - 4 StR 441/88] beeinträchtigt werden.

  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Auszug aus BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94
    Der Senat hat schon mehrfach dargelegt, daß in den Fällen, in denen - wie hier - ein Fahrzeug im Straßenverkehr als Fluchtmittel benutzt wird, der Tatbestand des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt ist, wenn der Kraftfahrer die Möglichkeit der erheblichen Gefährdung oder Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer erkennt und eine solche Folge in Kauf nimmt, weil ihm seine Flucht nur um diesen Preis möglich erscheint (BGHSt 28, 87, 91 [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; BGH NStZ 1985, 267; NJW 1989, 917, 918 [BGH 24.11.1988 - 4 StR 441/88]; NZV 1993, 237).

    Er hat damit sein Fahrzeug zweckwidrig als gefährliches, gewichtig auf einen anderen Verkehrsteilnehmer einwirkendes Nötigungsmittel mißbraucht (vgl. BGHSt 22, 6, 8; 26, 176, 178 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; 28, 87, 89 [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; BGH VRS 71, 193, 194; NStZ 1995, 31).

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

    Auszug aus BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94
    a) Das Landgericht hat nicht verkannt, daß § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB auch das in verkehrsfeindlicher Einstellung erfolgte, bewußt zweckwidrige Benutzen eines Kraftfahrzeuges erfaßt (vgl. BGHSt 21, 301, 302 [BGH 01.09.1967 - 4 StR 340/67]; 23, 4; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1; kritisch Fabricius GA 1994, 164 ff).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die

    Auszug aus BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94
    a) Das Landgericht hat nicht verkannt, daß § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB auch das in verkehrsfeindlicher Einstellung erfolgte, bewußt zweckwidrige Benutzen eines Kraftfahrzeuges erfaßt (vgl. BGHSt 21, 301, 302 [BGH 01.09.1967 - 4 StR 340/67]; 23, 4; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1; kritisch Fabricius GA 1994, 164 ff).
  • OLG Karlsruhe, 19.01.1978 - 1 Ss 329/77
    Auszug aus BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94
    Zur Erfüllung des Tatbestandes ist es nicht erforderlich - wie das Landgericht anzunehmen scheint -, daß die Gefährdung durch bewußt zweckwidriges Einsetzen des Fahrzeugs selbst hervorgerufen wird; vielmehr kann die Sicherheit des Straßenverkehrs auch durch Einwirkungen des Mitfahrers auf den Fahrer (vgl. BGH VRS 36, 267; OLG Karlsruhe NJW 1978, 1391 [OLG Karlsruhe 19.01.1978 - 1 Ss 329/77]) oder umgekehrt des Fahrers auf den Mitfahrer (vgl. BGH NJW 1989, 917, 918) [BGH 24.11.1988 - 4 StR 441/88] beeinträchtigt werden.
  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Auszug aus BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94
    Er hat damit sein Fahrzeug zweckwidrig als gefährliches, gewichtig auf einen anderen Verkehrsteilnehmer einwirkendes Nötigungsmittel mißbraucht (vgl. BGHSt 22, 6, 8; 26, 176, 178 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; 28, 87, 89 [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; BGH VRS 71, 193, 194; NStZ 1995, 31).
  • BGH, 12.01.1995 - 4 StR 742/94

    Einheitlicher Tatentschluß - Verschiedene Gefahrenlagen - Natürliche

    Auszug aus BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94
    Da der Angeklagte während des gesamten Geschehens nicht mehrere in sich voneinander unabhängige Gefahrenlagen geschaffen hat, sondern die konkrete Gefährdung des Opfers ununterbrochen durch die Fahrt mit diesem erfolgte, liegt nur ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor (vgl.Beschluß des Senats vom 12. Januar 1995 - 4 StR 742/94).
  • BGH, 04.10.1967 - 4 StR 356/67
    Auszug aus BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94
    Er hat damit sein Fahrzeug zweckwidrig als gefährliches, gewichtig auf einen anderen Verkehrsteilnehmer einwirkendes Nötigungsmittel mißbraucht (vgl. BGHSt 22, 6, 8; 26, 176, 178 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; 28, 87, 89 [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; BGH VRS 71, 193, 194; NStZ 1995, 31).
  • BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Verkehrsdelikten - Schutzgut des Delikts

    Auszug aus BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94
    Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen hat sich der Angeklagte - tateinheitlich zu den übrigen auf dem Fluchtweg begangenen Straftaten (vgl. BGHSt 22, 67, 75, 76; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2 m.w.N.) - auch wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315 b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 2 StGB) schuldig gemacht.
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen -

  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 527/84

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Polizeikontrolle - Nötigungsmittel

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

  • BGH, 25.05.1994 - 4 StR 90/94

    Einverständliche Beschädigung - Versicherungsbetrug - Parkende Fahrzeuge

  • BGH, 09.03.1978 - 4 StR 64/78

    Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr sowie des vorsätzlichen

  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Vielmehr hat der Senat wiederholt ausgesprochen, daß es zur Erfüllung des Tatbestandes nicht erforderlich ist, daß die Gefährdung durch bewußt zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs selbst hervorgerufen wird, sondern auch etwa die Einwirkung des Mitfahrers auf den Fahrer oder umgekehrt des Fahrers auf den Mitfahrer genügen kann (Urteil vom 27. April 1995 - 4 StR 772/94 m.w.N.).
  • BGH, 22.02.2001 - 4 StR 25/01

    Ähnlicher ebenso gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Ermöglichung

    Nach den Feststellungen hat der Angeklagte sein Fahrzeug zweckwidrig als gefährliches, gewichtig auf einen anderen Verkehrsteilnehmer einwirkendes Nötigungsmittel mißbraucht und damit einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB vorgenommen (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 4; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 315 b Rdn. 5 b, jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22

    Besonders schwerer räuberischer Diebstahl (auf frischer Tat betroffen:

    Eine solche könnte jedoch schon bei der vorangegangen Rückwärtsfahrt des Angeklagten eingetreten sein, als sich der Nebenkläger am Griff der Fahrzeugtür festhielt und der Angeklagte versuchte, ihn abzuschütteln (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. April 1995 - 4 StR 772/94, DAR 1995, 334, 335; Pegel in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 315b Rn. 54b).
  • BGH, 04.03.1997 - 4 StR 48/97

    Bewusst zweckwidriger Einsatz des vom Täter gesteuerten Fahrzeugs in

    Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, daß der Täter das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt (vgl. BGHSt 28, 87 ff. [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; BGH NStZ 1985, 267, BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 4), das heißt, in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff zu "pervertieren" (BGHSt 41, 231, 239).

    Nach der Senatsrechtsprechung kann zwar der Tatbestand des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB auch dann verwirklicht sein, wenn der Täter die Möglichkeit der Gefährdung oder Verletzung der sich ihm in den Weg stellenden Polizeibeamten erkennt und eine solche Folge in Kauf nimmt, weil ihm seine Flucht nur um den Preis einer nicht unerheblichen Gefährdung der Beamten und/oder ihres Fahrzeuges möglich erscheint (BGHSt 28, 87, 91 [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 4).

  • BGH, 26.08.1997 - 4 StR 350/97

    Rechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den

    Dabei hat der Senat es ausreichen lassen, daß der Täter die Sicherheit des Straßenverkehrs durch Einwirkung als Mitfahrer auf den Fahrer (vgl. VRS 36, 267) oder umgekehrt als Fahrer auf den Mitfahrer (BGH NJW 1989, 917, 918) [BGH 24.11.1988 - 4 StR 441/88] beeinträchtigt; eine Gefährdung durch Einsatz des Fahrzeugs selbst wird dagegen nicht unter allen Umständen verlangt (BGH DAR 1995, 334, 335) [BGH 27.04.1995 - 4 StR 772/94].

    Sie kann etwa dann vorliegen, wenn der Täter das Opfer, das sich am Fahrzeug festhält, während der Weiterfahrt mitschleift und es dadurch in eine konkrete Lebens- oder Leibesgefahr gerät (vgl.BGH NJW 1989, 917 f. [BGH 24.11.1988 - 4 StR 441/88]; DAR 1995, 334 f.); ebenso, wenn der Fahrer versucht, seinen Verfolger durch Bremsvorgänge oder Fahrmanöver von seinem Fahrzeug abzuschütteln (BGH VRS 56, 141 und 189).

  • BGH, 01.03.2001 - 4 StR 31/01

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Abgrenzung von einem gefährlichen

    Der Angeklagte hat damit sein Fahrzeug im Straßenverkehr zweckwidrig als gefährliches, gewichtig auf einen anderen Verkehrsteilnehmer einwirkendes Nötigungsmittel mißbraucht (vgl. BGHSt 28, 87, 89; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 4 m.w.N.).
  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00

    Tötungsvorsatz bei Fluchthandlungen; Gefährliche Körperverletzung; (Schwerer)

    Insoweit kommt eine Anwendung der Qualifikationstatbestände des § 250 Abs. 1 Nr. 1 c) StGB bzw. des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 4 zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.) und des § 250 Abs. 2 Nr. 3 b StGB in Betracht.
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