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BGH, 27.04.2017 - 1 StR 67/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 266b StGB
Kreditkartenmissbrauch: Tauglicher Täter des Sonderdelikts - IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Generalbundesanwalts zum Missbrauch von Scheckkarten und Kreditkarten als Sonderdelikt
- rewis.io
Kreditkartenmissbrauch: Tauglicher Täter des Sonderdelikts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Generalbundesanwalts zum Missbrauch von Scheckkarten und Kreditkarten als Sonderdelikt
- rechtsportal.de
StGB § 266b; StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Generalbundesanwalts zum Missbrauch von Scheckkarten und Kreditkarten als Sonderdelikt - datenbank.nwb.de
Kreditkartenmissbrauch: Tauglicher Täter des Sonderdelikts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Missbrauchs einer zur eigenen Nutzung überlassenen Kreditkarte
Verfahrensgang
- LG München I, 27.10.2016 - 19 KLs 236 Js 251981/15
- BGH, 27.04.2017 - 1 StR 67/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 281
- StV 2018, 35
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01
Abhebung am Geldautomaten
Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 1 StR 67/17
Zwar ist 'berechtigter Karteninhaber' im Sinne der Norm auch derjenige, der die Karte durch falsche Angaben, also eine Täuschung des Ausstellers, z. B. über seine Identität (Nutzung der Personalien eines Dritten) oder seine Vermögensverhältnisse, von diesem erlangt (siehe BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160 ff.;… LK-StGB / Möhrenschläger, 12. Auflage, Rn. 5 zu § 266b StGB).