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   BGH, 27.06.1985 - VII ZR 265/84   

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https://dejure.org/1985,1590
BGH, 27.06.1985 - VII ZR 265/84 (https://dejure.org/1985,1590)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1985 - VII ZR 265/84 (https://dejure.org/1985,1590)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1985 - VII ZR 265/84 (https://dejure.org/1985,1590)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Sicherheitsleistungen - Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Werkbestellers nach Vertragsschluss - Gefährdung des Werklohnanspruchs des vorleistungspflichtigen Unternehmers - Anspruch des Werkunternehmers auf die Vergütung für eine von ihm vor ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 321

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2696
  • MDR 1986, 45
  • WM 1985, 1296
  • BauR 1985, 565
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83

    Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus BGH, 27.06.1985 - VII ZR 265/84
    Bei der gegebenen Sachlage mußte die Klägerin keine weiteren Angaben machen, um ihrer Darlegungslast zu genügen, zumal der Beklagte hierzu keinen Sachvortrag gebracht hat, der die Forderung der Klägerin etwa als willkürlich und deshalb als mit besonderen Umständen und Gegebenheiten des Einzelfalls erklärungsbedürftig könnte erscheinen lassen (vgl. Senatsurt. NJW 1984, 2888, 2889 [BGH 12.07.1984 - VII ZR 123/83] m.w.N.).
  • RG, 21.11.1902 - VII 282/02

    Rechte des Verkäufers aus § 321 B.G.B.

    Auszug aus BGH, 27.06.1985 - VII ZR 265/84
    Er kann aber nicht auf Leistung Zug-um-Zug gegen Erbringung der eigenen Leistung, auf Bestellung einer Sicherheit oder gar auf Leistung ohne Einschränkung klagen (vgl. RGZ 53, 62; Ballhaus in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 321 Rdn. 5 und 6 m.N.; Palandt/Heinrichs, 44. Aufl., § 321 BGB Anm. 3; wohl auch Staudinger/Otto, 12. Aufl., § 321 BGB Rdn. 36 und 39 m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1953 - I ZR 140/52

    Positive Vertragsverletzung beim Chartervertrag

    Auszug aus BGH, 27.06.1985 - VII ZR 265/84
    Nach herrschender Meinung hat der Vorleistungspflichtige Vertragspartner bei Vermögensverschlechterung lediglich eine verzögerliche Einrede und gegebenenfalls ein Rückstrittsrecht (vgl. BGHZ 11, 80, 85) [BGH 13.11.1953 - I ZR 140/52].
  • OLG Frankfurt, 29.09.2014 - 1 U 283/12

    Zur Entbehrlichkeit der Abnahme für Fälligkeit des Werklohns

    Der Vorleistungspflichtige - hier die Klägerin als Unternehmer hinsichtlich der Mängel der nicht abgenommenen, erbrachten Teilleistungen - kann unter den Voraussetzungen des § 321 BGB nicht seinerseits Zug um Zug gegen Bewirkung seiner (eigentlich Vor-) Leistung auf Gegenleistung (hier: Werklohn) klagen, die Unsicherheitseinrede führt nicht in diesem Sinne eine Rechtslage nach § 320 BGB herbei (vgl. BGH NJW 1985, 2696 f.; MünchKommBGB-Emmerich, 6. Auflage 2012, § 321 Rn. 19; Schmidt, in: BeckOK BGB, Edition 31, Stand: 01.05.2014, § 321 Rn. 10; Staudinger-Otto (2009), § 321 Rn. 46).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2008 - 22 U 16/08

    Abrechnung von Werklohn ohne Abnahme

    Nach § 321 BGB kann ein Unternehmer auch ohne Rücktritt die Vergütung für eine von ihm vor Eintritt oder Bekanntwerden der Vermögensverschlechterung erbrachte, teilabnahmefähige und mängelfreie Teilleistung verlangen, die der Besteller tatsächlich ungehindert nutzt (vgl. Kniffka, ibr-online-Kommentar, § 648 a, R. 150; BGH, NJW 1985, S. 2696 f.).
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