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BGH, 27.06.2018 - 2 ARs 183/18, 2 AR 124/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 14 Abs. 3 IRG
Örtliche Zuständigkeit (unbekannter Aufenthalt des Verfolgten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 14 Abs. 3 IRG
- Wolters Kluwer
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts im Falle eines von der Türkei per Verbalnote geäußerten Auslieferungsersuchens eines türkischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts einer Verwicklung in den Staatsstreich vom 15.07.2016
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
IRG § 14 Abs. 3
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts im Falle eines von der Türkei per Verbalnote geäußerten Auslieferungsersuchens eines türkischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts einer Verwicklung in den Staatsstreich vom 15.07.2016 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 18.11.2015 - 2 ARs 285/15
Auslieferung (zuständiges Gericht)
Auszug aus BGH, 27.06.2018 - 2 ARs 183/18
Da die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart als erste mit der Sache befasst worden ist und keine konkreten Hinweise auf einen anderweitigen Aufenthalt des Verfolgten vorliegen, ist das Oberlandesgericht Stuttgart als örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen (vgl. Senat, Beschluss vom 18. November 2015 - 2 ARs 285/15 - Vogel/Burchard in Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, § 14 IRG Rn. 42, 44).