Rechtsprechung
BGH, 27.07.2017 - V ZR 67/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 81 Halbs 2 ZPO
Prozessvollmacht: Bestellung eines Prozessbevollmächtigten für die höheren Instanzen
- IWW
§ 81 Halbsatz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Gegenvorstellung gegen die Kostenentscheidung; Erteilung einer Prozessvollmacht zur Bestellung eines Prozessbevollmächtigten für die höheren Instanzen
- rewis.io
Prozessvollmacht: Bestellung eines Prozessbevollmächtigten für die höheren Instanzen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gegenvorstellung gegen die Kostenentscheidung; Erteilung einer Prozessvollmacht zur Bestellung eines Prozessbevollmächtigten für die höheren Instanzen
- rechtsportal.de
ZPO § 81 Hs. 2
Gegenvorstellung gegen die Kostenentscheidung; Erteilung einer Prozessvollmacht zur Bestellung eines Prozessbevollmächtigten für die höheren Instanzen - datenbank.nwb.de
Prozessvollmacht: Bestellung eines Prozessbevollmächtigten für die höheren Instanzen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.04.2015 - 5 O 327/11
- OLG Köln, 29.12.2016 - 8 U 23/15
- BGH, 14.06.2017 - V ZR 67/17
- BGH, 27.07.2017 - V ZR 67/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.01.2001 - VIII ZR 142/00
Umfang der Prozessvollmacht
Auszug aus BGH, 27.07.2017 - V ZR 67/17
Nach § 81 Halbsatz 2 ZPO ermächtigt die einem Anwalt erteilte Prozessvollmacht zur Bestellung eines Prozessbevollmächtigten für die höheren Instanzen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 2001 - VIII ZR 142/00, NJW 2001, 1356).
- LG Gießen, 05.10.2020 - 2 O 205/20 Die seitens der Beklagten ihrem vorinstanzlich erteilten Rechtsanwalt berechtigte diesen daher, einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt mit der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde (im Namen der Beklagten) zu beauftragten (vgl. BGH (V. Zivilsenat), Beschluss vom 27.07.2017 - BGH Aktenzeichen V ZR 67/17, BeckRS 2017, 122041).