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   BGH, 27.09.2013 - V ZR 232/10   

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https://dejure.org/2013,36209
BGH, 27.09.2013 - V ZR 232/10 (https://dejure.org/2013,36209)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2013 - V ZR 232/10 (https://dejure.org/2013,36209)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2013 - V ZR 232/10 (https://dejure.org/2013,36209)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 EGV 44/2001, Art 6 Nr 1 EGV 44/2001, § 1 Abs 1 VermG, § 3 Abs 1 VermG, § 1 InVorG
    Internationale Zuständigkeit: Bereicherungsklage des Landes Berlin auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Wiedergutmachungsbeträge an Restitutionsberechtigte aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung; Klage gegen mehrere Personen mit Wohnsitzen in verschiedenen ...

  • Wolters Kluwer

    Internationaler Gerichtsstand der Streitgenossenschaft in einem internationalen Zivilrechtsstreit; Anwendbarkeit VO 44/2001/EG bei einer Klage auf Erstattung einer ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlung; Bereicherungsrechtlicher Anspruch wegen überzahlten Betrags im ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Gerichtsstand; Zahlung der Differenz zwischen Verkaufserlös und Verkehrswert; fehlerhafte Auskehr durch Landesbehörde

  • rewis.io

    Internationale Zuständigkeit: Bereicherungsklage des Landes Berlin auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Wiedergutmachungsbeträge an Restitutionsberechtigte aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung; Klage gegen mehrere Personen mit Wohnsitzen in verschiedenen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationaler Gerichtsstand der Streitgenossenschaft in einem internationalen Zivilrechtsstreit; Anwendbarkeit VO 44/2001/EG bei einer Klage auf Erstattung einer ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlung; Bereicherungsrechtlicher Anspruch wegen überzahlten Betrags im ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist eine "Zivil- und Handelssache" gem. VO (EG) Nr. 44/2001?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 704
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.04.2013 - C-645/11

    Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit ist auf die Klage einer

    Auszug aus BGH, 27.09.2013 - V ZR 232/10
    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 11. April 2013 (Rs. C-645/11, NJW 2013, 1661) wie folgt entschieden:.

    Diesen Zusammenhang hat der Gerichtshof hier daraus abgeleitet, dass die Beklagten gegen den Bereicherungsanspruch weitergehende Wiedergutmachungsansprüche einwenden und darüber nur einheitlich entschieden werden kann (Urteil vom 11. April 2013 - C-645/11, NJW 2013, 1661, 1663 Rn. 4547).

    Auf solche mitverklagten Personen ist Art. 6 Nr. 1 VO (EG) Nr. 44/2001 nach dem Urteil des Gerichtshofs nicht anzuwenden (NJW 2013, 1661, 1663 Rn. 52-54).

  • OLG München, 13.09.2011 - 31 Wx 298/11

    Testament: Formwirksamkeit eines nicht unterschriebenen Nachtrags; Nachweis eines

    Auszug aus BGH, 27.09.2013 - V ZR 232/10
    Der Senat hat zu den mit dem Berufungsurteil aufgeworfenen Fragen der Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 6 Nr. 1 der VO (EG) Nr. 44/2001 den Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung ersucht (Beschluss vom 18. November 2011 - V ZR 232/10, ZOV 2012, 43).

    Dass die Beklagten zu 3, 6, 7 und 9 in Deutschland anderes Vermögen hätten, ist weder vorgetragen noch ersichtlich (Senat, Beschluss vom 18. November 2011 - V ZR 232/10, ZOV 2012, 43 Rn. 4).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus BGH, 27.09.2013 - V ZR 232/10
    Auch haften die Beklagten nicht, wie der Kläger meint, als Gesamtschuldner, sondern als Teilschuldner (vgl. Senat, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 309 mwN; ebenso für § 281 BGB aF = § 285 BGB: Senat, Urteil vom 17. Dezember 1998 - V ZR 341/97, VIZ 1999, 176, 177), weil jeder nur um den Geldbetrag ungerechtfertigt bereichert sein kann, den er selbst ohne Rechtsgrund erlangt hat.
  • BGH, 28.01.2004 - XII ZR 221/01

    Restitutionsansprüche und vereinigungsbedingte Wertsteigerungen im

    Auszug aus BGH, 27.09.2013 - V ZR 232/10
    Der Anspruch auf Auskehrung des Erlöses aus dem Verkauf eines an die früheren Eigentümer zu restituierenden Grundstücks für Investitionszwecke nach § 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG ist als originärer sondergesetzlicher Anspruch einem Nachlass schon nicht vergleichbar (ebenso BGH, Urteil vom 28. Januar 2004 - XII ZR 221/01, BGHZ 157, 379, 386 für die entsprechende Anwendung von § 1374 Abs. 2 BGB).
  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 229/91

    Internationale Zuständigkeit durch rügeloses Verhandeln und schlüssiges Verhalten

    Auszug aus BGH, 27.09.2013 - V ZR 232/10
    Nach dem - für die Zulässigkeit der Klage allein maßgeblichen - eigenen Vorbringen des Klägers haben die Beklagten daher insoweit gerade kein Vermögen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1992 - IX ZR 229/91, BGHZ 120, 334, 346).
  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 341/97

    Verfügungen der Erben eines Begünstigten aus der Bodenreform

    Auszug aus BGH, 27.09.2013 - V ZR 232/10
    Auch haften die Beklagten nicht, wie der Kläger meint, als Gesamtschuldner, sondern als Teilschuldner (vgl. Senat, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 309 mwN; ebenso für § 281 BGB aF = § 285 BGB: Senat, Urteil vom 17. Dezember 1998 - V ZR 341/97, VIZ 1999, 176, 177), weil jeder nur um den Geldbetrag ungerechtfertigt bereichert sein kann, den er selbst ohne Rechtsgrund erlangt hat.
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    In diesem Fall besteht in aller Regel ein rechtlich anzuerkennendes Interesse, den Streitgenossen, gegen den die Klage unzulässig ist, durch Teilurteil aus dem Rechtsstreit zu entlassen (BGH, Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 232/10, ZOV 2014, 16 Rn. 2, 8 ff.; Urteil vom 24. Februar 2015 - VI ZR 279/14, WM 2015, 1287 Rn. 8).
  • BGH, 24.02.2015 - VI ZR 279/14

    Schadensersatzklage eines deutschen Kraftfahrzeughalters nach Verkehrsunfall in

    Dann besteht in aller Regel ein rechtlich anzuerkennendes Bedürfnis, den Streitgenossen, bezüglich dessen die Klage bereits unzulässig ist, durch Teilurteil aus dem Prozess zu entlassen (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 232/10, ZOV 2014, 16 Rn. 2, 8 ff.; Dressler in BeckOK ZPO, § 61 Rn. 11 [Stand 1. Januar 2013]; Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl. § 301 Rn. 31).
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