Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
| Untertitel 1 - Gesetzliches Güterrecht (§§ 1363 - 1390) |
(1) Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstands gehört.
(2) Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, soweit es nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist.
(3) Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 06.07.2009
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2009 | Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts | 06.07.2009 |
verweigerung wegen grober Unbilligkeit § 1382Stundung § 1383Übertragung von Vermögens-
gegenständen § 1384Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung § 1385Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichs-
berechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft § 1386Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft § 1387Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung § 1388Eintritt der Gütertrennung § 1389(weggefallen) § 1390Ansprüche des Ausgleichs-
berechtigten gegen Dritte
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Rechtsprechung zu § 1374 BGB
475 Entscheidungen zu § 1374 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Bremen, 20.07.2022 - 4 U 24/21
Anwaltliche Pflichtverletzung im Zugewinnausgleichsverfahren; Voraussetzungen des ...
- VerfGH Bayern, 11.09.2025 - 30-VI-24
Mangelnde Darlegung eines Willkürverstoßes anlässlich der Wahl der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 23.04.2024 - 4 UF 1318/22
Bewertung einzelner Positionen im Zugewinnausgleichsverfahren
- OLG München, 23.04.2024 - 4 UF 1318/22
- FG München, 17.10.2018 - 4 K 1948/17
Hinzurechnung von Pflichtteilsansprüchen zum Anfangsvermögen
Zum selben Verfahren:
- BFH, 22.07.2020 - II R 42/18
Berücksichtigung eines Pflichtteilsanspruchs bei Berechnung der fiktiven ...
- BFH, 22.07.2020 - II R 42/18
- BGH, 20.09.2017 - XII ZB 382/16
Zugewinnausgleich: Anspruch auf Auskunft über das Anfangsvermögen bei ...
- FG Köln, 18.01.2018 - 7 K 513/16
Rechtsstreit über das rückwirkende Erlöschen der Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 ...
- FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2020 - 4 K 1417/19
Kettenschenkung im Schenkungsteuerrecht
- BGH, 22.09.2010 - XII ZR 69/09
Zugewinnausgleich: Berücksichtigung unentgeltlicher Zuwendungen "im Wege ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 18.03.2009 - 15 UF 241/08
Zugewinnausgleich: Anfangsvermögen bei Vermögensübertragung im Wege der ...
- OLG Stuttgart, 18.03.2009 - 15 UF 241/08
Querverweise
Auf § 1374 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 229 (Weitere Überleitungsvorschriften)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 6 (Güterstand)
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)
- Steuerpflicht
- § 5 (Zugewinngemeinschaft)