Deutschland

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.1997 (BGBl. I S. 378)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2023 (BGBl. I S. 411) m.W.v. 01.01.2024

Abschnitt 1
Steuerpflicht (§§ 1 - 9)

§ 1 Steuerpflichtige Vorgänge

§ 2 Persönliche Steuerpflicht

§ 2a Rechtsfähige Personengesellschaft

§ 3 Erwerb von Todes wegen

§ 4 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

§ 5 Zugewinngemeinschaft

§ 6 Vor- und Nacherbschaft

§ 7 Schenkungen unter Lebenden

§ 8 Zweckzuwendungen

§ 9 Entstehung der Steuer

Abschnitt 2

§ 10 Steuerpflichtiger Erwerb

§ 11 Bewertungsstichtag

§ 12 Bewertung

§ 13 Steuerbefreiungen

§ 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

§ 13b Begünstigtes Vermögen

§ 13c Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen

§ 13d Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Abschnitt 3

§ 14 Berücksichtigung früherer Erwerbe

§ 15 Steuerklassen

§ 16 Freibeträge

§ 17 Besonderer Versorgungsfreibetrag

§ 18 Mitgliederbeiträge

§ 19 Steuersätze

§ 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Abschnitt 4

§ 20 Steuerschuldner

§ 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer

§ 22 Kleinbetragsgrenze

§ 23 Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen

§ 24 Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4

§ 25 (weggefallen)

§ 26 Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins

§ 27 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

§ 28 Stundung

§ 28a Verschonungsbedarfsprüfung

§ 29 Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen

§ 30 Anzeige des Erwerbs

§ 31 Steuererklärung

§ 32 Bekanntgabe des Steuerbescheids an Vertreter

§ 33 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen

§ 34 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare

§ 35 Örtliche Zuständigkeit

Abschnitt 5

§ 36 Ermächtigungen

§ 37 Anwendung des Gesetzes

§ 37a Sondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands

§ 38 (weggefallen)

§ 39 (weggefallen)

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