Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
| Abschnitt 4 - Steuerfestsetzung und Erhebung (§§ 20 - 35) |
(1) Die Gerichte, Behörden, Beamten und Notare haben dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich Anzeige zu erstatten über diejenigen Beurkundungen, Zeugnisse und Anordnungen, die für die Festsetzung einer Erbschaftsteuer von Bedeutung sein können.
(2) Insbesondere haben anzuzeigen:
Fassung aufgrund des Gesetzes zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 29.06.2015
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 17.08.2015 | Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften | 29.06.2015 |
bedarfsprüfung § 29Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen § 30Anzeige des Erwerbs § 31Steuererklärung § 32Bekanntgabe des Steuerbescheids an Vertreter § 33Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungs-
unternehmen § 34Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare § 35Örtliche Zuständigkeit
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Rechtsprechung zu § 34 ErbStG
71 Entscheidungen zu § 34 ErbStG in unserer Datenbank:
- FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 14 K 14201/14
Schenkungsteuerbescheid vom 01.11.2012
Zum selben Verfahren:
- BFH, 26.07.2017 - II R 21/16
Beginn der Festsetzungsfrist bei Schenkung mehrerer Gegenstände
- BFH, 26.07.2017 - II R 21/16
- FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18
Eintritt von Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des ...
Zum selben Verfahren:
- FG Nürnberg, 17.06.2021 - 4 K 1444/18
Eintritt der Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des ...
- FG Nürnberg, 17.06.2021 - 4 K 1444/18
- FG Nürnberg, 03.09.2015 - 4 K 317/14
Anzeigepflicht bei Erbfällen: Eintritt der Festsetzungsverjährung
- BFH, 26.07.2017 - II R 22/16
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 26.7.2017 II R 21/16 - Beginn der ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 26.07.2017 - II R 23/16
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 26.7.2017 II R 21/16 - Beginn der ...
- BFH, 23.08.1978 - II R 93/77
Antrag auf Aussetzung der Versteuerung - Zurücknahme eines Antrags
- FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3098/02
Beginn der Festsetzungsverjährung bei schenkungssteuerpflichtigen Vorgängen - ...
Querverweise
Auf § 34 ErbStG verweisen folgende Vorschriften:
- Erbschaftssteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV)
- Zu § 34 ErbStG
- § 4 (Anzeigepflicht der Standesämter)
§ 5 (Verzeichnis der Standesämter)
§ 6 (Anzeigepflicht der Gerichte bei Todeserklärungen)
§ 7 (Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen in Erbfällen)
§ 8 (Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden)
§ 9 (Anzeigepflicht der Auslandsstellen)
§ 10 (Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden)
§ 11 (Anzeigen im automatisierten Verfahren)