Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
| Abschnitt 3 - Berechnung der Steuer (§§ 14 - 19a) |
1Beiträge an Personenvereinigungen und rechtsfähige Vereine, die nicht lediglich die Förderung ihrer Mitglieder zum Zweck haben, sind steuerfrei, soweit die von einem Mitglied im Kalenderjahr der Vereinigung geleisteten Beiträge 300 Euro nicht übersteigen. 2§ 13 Abs. 1 Nr. 16 und 18 bleibt unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2024 | Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) | 22.12.2023 |
freibetrag § 18Mitgliederbeiträge § 19Steuersätze § 19aTarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land-
und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapital-
gesellschaften
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Rechtsprechung zu § 18 ErbStG
125 Entscheidungen zu § 18 ErbStG in unserer Datenbank:
- FG Rheinland-Pfalz, 04.12.2025 - 4 K 1564/24
Geldschenkung zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro nicht als "übliches ...
- BFH, 30.07.2025 - II R 12/24
Schenkungsteuer: Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 15 und 17 ErbStG
- FG Münster, 11.04.2024 - 3 K 959/22
Bemessung der Erbschaftssteuer bei Abtretung von Ansprüchen aus ...
- FG München, 04.05.2020 - 4 K 3287/18
Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims
- BFH, 13.02.1985 - II R 227/81
Laufende Zuwendung
- BFH, 25.03.1974 - II R 40/68
Rückfall eines Rechtes - Rückfall einer Sache - Werterhaltung - Verwendung des ...
- BFH, 24.11.1976 - II R 99/67
Erbschaftsteuer
- FG München, 24.02.2016 - 4 K 2885/14
Keine Steuerfreistellung als Familienheim bei Wechsel des Wohnsitzes nach dem ...
- FG München, 06.04.2016 - 4 K 1868/15
Keine Steuerbefreiung als Familienheim bei einem Eigentumsanwartschaftsrecht
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
Querverweise
Auf § 18 ErbStG verweisen folgende Vorschriften:
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)
- Wertermittlung
- § 10 (Steuerpflichtiger Erwerb)