Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
| Abschnitt 1 - Steuerpflicht (§§ 1 - 9) |
(1) Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen
| 1. | der Erwerb von Todes wegen; | |
| 2. | die Schenkungen unter Lebenden; | |
| 3. | die Zweckzuwendungen; | |
| 4. | das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, und eines Vereins, dessen Zweck wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in Zeitabständen von je 30 Jahren seit dem in § 9 Abs. 1 Nr. 4 bestimmten Zeitpunkt. |
(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften dieses Gesetzes über die Erwerbe von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden.
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Rechtsprechung zu § 1 ErbStG
725 Entscheidungen zu § 1 ErbStG in unserer Datenbank:
- BFH, 17.06.2026 - II R 25/23
Erbfallkostenpauschale bei Vermächtnis; keine Kürzung der Erbfallkostenpauschale ...
- FG Köln, 25.05.2016 - 7 K 291/16
Voraussetzungen für das Vorliegen der Ersatzerbsteuer im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 25.01.2017 - II R 26/16
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung
- BFH, 25.01.2017 - II R 26/16
- FG Düsseldorf, 14.07.2026 - 4 K 2305/24
- BFH, 04.06.2025 - II R 30/22
Keine Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer im Inland nichtrechtsfähigen ...
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 87/21
Festsetzen der Ersatzerbschaftssteuer über das Vermögen einer Familienstiftung
- FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 87/21
- FG Köln, 30.11.2023 - 7 K 217/21
Vorlage: Höhere Schenkungsteuer für die Errichtung einer ausländischen ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 13.11.2025 - C-142/24
Familienstiftung - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2025 - C-142/24
Familienstiftung - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 40 des Abkommens über den ...
- EuGH, 13.11.2025 - C-142/24
- BFH, 23.11.2022 - II R 37/19
Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb durch Vermächtnis
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 1 ErbStG
| 28.04.1983 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 1 Abs. 1 Nr. 4 und § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes) | BGBl. I S. 525 |
Querverweise
Auf § 1 ErbStG verweisen folgende Vorschriften:
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)
- Steuerpflicht
- Wertermittlung
- Berechnung der Steuer
- § 15 (Steuerklassen)