Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
| Untertitel 1 - Gesetzliches Güterrecht (§§ 1363 - 1390) |
Verfügt ein Ehegatte ohne die erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten über sein Vermögen, so ist auch der andere Ehegatte berechtigt, die sich aus der Unwirksamkeit der Verfügung ergebenden Rechte gegen den Dritten gerichtlich geltend zu machen.
verweigerung wegen grober Unbilligkeit § 1382Stundung § 1383Übertragung von Vermögens-
gegenständen § 1384Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung § 1385Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichs-
berechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft § 1386Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft § 1387Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung § 1388Eintritt der Gütertrennung § 1389(weggefallen) § 1390Ansprüche des Ausgleichs-
berechtigten gegen Dritte
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Rechtsprechung zu § 1368 BGB
68 Entscheidungen zu § 1368 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 15.05.2023 - 5 UF 31/22
Internationale Zuständigkeit nach Lugano-Übereinkommen; Anspruch auf ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Jena, 05.03.2001 - 6 W 88/01
Ehegattengrundstück; Prüfungspficht
- KG, 31.07.2023 - 3 WF 61/22
Verfahrenskostenhilfe bei Anwendung ausländischen Sachrechts; Zustimmung zur ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 28.07.2023 - 3 WF 61/22
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe; Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs
- KG, 28.07.2023 - 3 WF 61/22
- OLG Köln, 20.02.1995 - 27 WF 5/95
Streitwert des Grundbuchberichtigungsanspruchs
- BGH, 02.02.2000 - XII ZR 25/98
Aufrechnungsbefugnis des Dritten
- OLG Karlsruhe, 19.09.2017 - 12 U 70/17
Zwangsvollstreckung: Bindung des Rechtsnachfolgers an einen nach Veräußerung der ...
- LG Stuttgart, 21.11.2011 - 18 O 395/11
Familiensachen verweist das Landgericht nach § 281 ZPO an das Amtsgericht. § 17a ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 26.01.2012 - 17 AR 1/12
Verweisung einer Familienstreitsache vom Landgericht an das Familiengericht
- OLG Stuttgart, 26.01.2012 - 17 AR 1/12
Querverweise
Auf § 1368 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 6 (Güterstand)