Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
| Untertitel 1 - Gesetzliches Güterrecht (§§ 1363 - 1390) |
(1) Ein Ehegatte kann über ihm gehörende Gegenstände des ehelichen Haushalts nur verfügen und sich zu einer solchen Verfügung auch nur verpflichten, wenn der andere Ehegatte einwilligt.
(2) Das Familiengericht kann auf Antrag des Ehegatten die Zustimmung des anderen Ehegatten ersetzen, wenn dieser sie ohne ausreichenden Grund verweigert oder durch Krankheit oder Abwesenheit verhindert ist, eine Erklärung abzugeben.
(3) Die Vorschriften der §§ 1366 bis 1368 gelten entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 |
verweigerung wegen grober Unbilligkeit § 1382Stundung § 1383Übertragung von Vermögens-
gegenständen § 1384Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung § 1385Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichs-
berechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft § 1386Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft § 1387Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung § 1388Eintritt der Gütertrennung § 1389(weggefallen) § 1390Ansprüche des Ausgleichs-
berechtigten gegen Dritte
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Rechtsprechung zu § 1369 BGB
93 Entscheidungen zu § 1369 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 29.06.2016 - XII ZB 300/15
Beschränkung der elterlichen Sorge durch Testament: Erbschaftsausschlagung durch ...
- OLG Celle, 14.12.2022 - 15 UF 137/21
Feststellung der Unwirksamkeit eines Ehevertrages; Vertraglicher Ausschluss des ...
- OLG Brandenburg, 30.03.2023 - 13 UF 199/20
Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück bei getrenntlebenden ...
- OLG Nürnberg, 09.05.2022 - 8 W 855/22
Beschwerde, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Zugewinngemeinschaft, ...
- OLG Düsseldorf, 25.04.1985 - 3 WF 55/85
Auskunftsklage; Ehegatten; Familiensache
- BFH, 29.09.2016 - III R 62/13
Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif - Krankheitskosten ...
- OLG Hamm, 29.09.2016 - 34 U 231/15
Haftung der Gründungsgesellschafterin, der Treuhandgesellschaft und des ...
- BFH, 24.07.2014 - III B 28/13
Keine Zusammenveranlagung für verschiedengeschlechtliche Partner einer ...
- KG, 31.07.2023 - 3 WF 61/22
Verfahrenskostenhilfe bei Anwendung ausländischen Sachrechts; Zustimmung zur ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 28.07.2023 - 3 WF 61/22
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe; Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs
- KG, 28.07.2023 - 3 WF 61/22
Querverweise
Auf § 1369 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Aufhebung der Ehe
- § 1318 (Folgen der Aufhebung)
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 229 (Weitere Überleitungsvorschriften)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 6 (Güterstand)
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Vorschriften für Gerichte und Notare
- Wertvorschriften
- Bewertungsvorschriften
- § 51 (Erwerbs- und Veräußerungsrechte, Verfügungsbeschränkungen)