Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
| Untertitel 1 - Gesetzliches Güterrecht (§§ 1363 - 1390) |
(1) Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Falles grob unbillig wäre.
(2) Grobe Unbilligkeit kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Ehegatte, der den geringeren Zugewinn erzielt hat, längere Zeit hindurch die wirtschaftlichen Verpflichtungen, die sich aus dem ehelichen Verhältnis ergeben, schuldhaft nicht erfüllt hat.
verweigerung wegen grober Unbilligkeit § 1382Stundung § 1383Übertragung von Vermögens-
gegenständen § 1384Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung § 1385Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichs-
berechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft § 1386Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft § 1387Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung § 1388Eintritt der Gütertrennung § 1389(weggefallen) § 1390Ansprüche des Ausgleichs-
berechtigten gegen Dritte
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Rechtsprechung zu § 1381 BGB
210 Entscheidungen zu § 1381 BGB in unserer Datenbank:
- OLG München, 30.08.2022 - 2 UF 425/22
Zugewinnausgleich: Leistungsverweigerungsrecht des Ausgleichsschuldners bei ...
Zum selben Verfahren:
- AG Starnberg, 22.03.2022 - 1 F 165/19
Zugewinnausgleich: Leistungsverweigerungsrecht des Ausgleichsschuldners bei ...
- AG Starnberg, 22.03.2022 - 1 F 165/19
- BGH, 20.06.2018 - XII ZB 84/17
Ehescheidung: Anpassung von Eheverträgen unter dem Gesichtspunkt der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 09.02.2017 - 10 UF 85/15
Gerichtliche Kontrolle eines Ehevertrages hinsichtlich des Anspruchs auf ...
- OLG Köln, 09.02.2017 - 10 UF 85/15
- OLG Zweibrücken, 16.05.2022 - 2 UF 184/21
Berücksichtigung des Sabotageverhaltens des ausgleichsberechtigten Ehegatten beim ...
- OLG Brandenburg, 23.04.2026 - 15 UF 139/25
Erfolgreiche Beschwerde des Antragsgegners wegen Anspruchs auf Zugewinnausgleich ...
- BGH, 08.12.2021 - XII ZB 402/20
Berücksichtigung eines Steuererstattungsanspruchs bei der Ermittlung des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 23.06.2020 - 10 UF 114/19
Anspruch auf Zugewinn Berechnung von Anfangsvermögen und Endvermögen
- OLG Köln, 26.08.2020 - 10 UF 114/19
Beschwerde gegen einen Ausspruch zum Zugewinn; Bewertung einer Immobilie im ...
- OLG Köln, 23.06.2020 - 10 UF 114/19
- OLG Brandenburg, 06.03.2020 - 9 UF 204/18
Anspruch auf Zugewinn
Querverweise
Auf § 1381 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 6 (Güterstand)
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)
- Steuerpflicht
- § 5 (Zugewinngemeinschaft)