Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
Untertitel 1 - Gesetzliches Güterrecht (§§ 1363 - 1390) |
(1) 1Auf die Ausgleichsforderung eines Ehegatten wird angerechnet, was ihm von dem anderen Ehegatten durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet ist, dass es auf die Ausgleichsforderung angerechnet werden soll. 2Im Zweifel ist anzunehmen, dass Zuwendungen angerechnet werden sollen, wenn ihr Wert den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigt, die nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten üblich sind.
(2) 1Der Wert der Zuwendung wird bei der Berechnung der Ausgleichsforderung dem Zugewinn des Ehegatten hinzugerechnet, der die Zuwendung gemacht hat. 2Der Wert bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Zuwendung.
verweigerung wegen grober Unbilligkeit § 1382Stundung § 1383Übertragung von Vermögens-
gegenständen § 1384Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung § 1385Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichs-
berechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft § 1386Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft § 1387Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung § 1388Eintritt der Gütertrennung § 1389(weggefallen) § 1390Ansprüche des Ausgleichs-
berechtigten gegen Dritte
Rechtsprechung zu § 1380 BGB
130 Entscheidungen zu § 1380 BGB in unserer Datenbank:
- FG Köln, 18.01.2018 - 7 K 513/16
Rechtsstreit über das rückwirkende Erlöschen der Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 ...
- BGH, 22.09.2010 - XII ZR 69/09
Zugewinnausgleich: Berücksichtigung unentgeltlicher Zuwendungen "im Wege ...
- FG Nürnberg, 18.11.2004 - IV 284/03
Rückwirkendes Erlöschen der Schenkungssteuer infolge Aufhebung des Güterstands ...
- BGH, 16.11.2016 - XII ZB 362/15
Zugewinnausgleich: Berücksichtigung eines aus Zuwendungen gemeinnütziger ...
- BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80
Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten
- OLG Karlsruhe, 28.03.2002 - 2 UF 50/01
Zugewinnausgleich: Zuordnung des auf den Namen nur eines Ehegatten lautenden ...
- BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89
Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes
- OLG Köln, 05.11.2015 - 21 UF 32/15
Sittenwidrigkeit eines Morgengabeversprechens nach iranischem Recht
- BGH, 24.02.1983 - IX ZR 42/82
Begriff der Zuwendung; Ausschluß der Rückforderung überschüssigen Unterhalts
- FG Köln, 04.06.2002 - 9 K 5053/98
Vorzeitiger Zugewinnausgleich als nicht steuerbare Ausgleichsforderung
Querverweise
Auf § 1380 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 6 (Güterstand)
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)
- Steuerpflicht
- § 5 (Zugewinngemeinschaft)
- Steuerfestsetzung und Erhebung
- § 29 (Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen)
Redaktionelle Querverweise zu § 1380 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
- § 1360b (Zuvielleistung) (zu § 1380 I 2)