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   BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/09   

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https://dejure.org/2009,7348
BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/09 (https://dejure.org/2009,7348)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2009 - LwZR 12/09 (https://dejure.org/2009,7348)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2009 - LwZR 12/09 (https://dejure.org/2009,7348)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Auffindens einer Kopie und dadurch hervorgerufener Erinnerung des Vorliegens einer weiteren Vereinbarung im Verfahren; Verpflichtung zur vorsorglichen Aufstellung von Behauptungen im erstinstanzlichen Verfahren aufgrund der Anforderungen an das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 531 Abs. 2
    Berücksichtigung des Auffindens einer Kopie und dadurch hervorgerufener Erinnerung des Vorliegens einer weiteren Vereinbarung im Verfahren; Verpflichtung zur vorsorglichen Aufstellung von Behauptungen im erstinstanzlichen Verfahren aufgrund der Anforderungen an das ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine Verspätung bei neu aufgefundenen Beweismitteln!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verspätung bei neu aufgefundenen Beweismitteln! (IMR 2010, 120)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist Zeugenbeweis für dem Beweisführer unbekannte Tatsachen erheblich? (IBR 2010, 1063)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.12.2004 - VIII ZR 218/03

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Ruhestörungen aufgrund einer

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/09
    Die Entscheidung, ob dem Kündigenden unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann, obliegt in erster Linie dem Tatrichter; sie kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob sie auf einer rechtsfehlerfrei gewonnenen Tatsachengrundlage beruht, alle relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt worden sind und der Tatrichter den zutreffenden rechtlichen Maßstab angewendet hat (BGH, Urt. v. 8. Dezember 2004, VIII ZR 218/03, NZM 2005, 300, 301).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 283/99

    Bürgschaft - Freier Willensentschluß / Handeln aus emotionaler Verbundenheit

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/09
    Zwar hätten die Beklagten, wenn sie selbst sich an den Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung nicht mehr erinnern konnten, das dennoch behaupten und unter Zeugenbeweis stellen können (vgl. BGH, Urt. v. 27. Mai 2003, IX ZR 283/99, NJW-RR 2004, 337, 338).
  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 42/93

    Bezahlung einer Rechnung als Schuldanerkenntnis

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/09
    Ob ein solch unsubstantiierter Prozessvortrag gänzlich unbeachtlich ist und der Gegner auch nicht nach § 138 Abs. 2 ZPO darauf erwidern muss (so MünchKomm-ZPO/Prütting, 3. Aufl., § 282 Rdn. 15), oder dem Vortrag - wenn der Gegner diesen zulässigerweise ebenfalls mit Nichtwissen bestreitet (vgl. BGH, Urt. v. 11. Juli 1995, X ZR 42/93, NJW 1995, 3311, 3312) - nur die Beweisbedürftigkeit fehlt (Musielak/Foerste, ZPO, 7. Aufl., § 284 Rdn. 15; Zöller/Greger ZPO, 28. Aufl. § 284 Rdn. 9), kann hier dahinstehen, weil die Klägerin einen Verzicht auf die Pachtzinsforderung stets in Abrede gestellt und ihre Klage (auch) auf eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs gestützt hat.
  • BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/09
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGH, Urt. v. 13. Dezember 2002, V ZR 359/01, NJW-RR 2003, 491; Beschl. v. 1. Juni 2005, XII ZR 275/02, NJW 2005, 2710, 2711 m.w.N.).
  • BGH, 06.11.2008 - III ZR 231/07

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz; Rückabwicklung des

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/09
    aa) Die Beschränkung der Zulassung neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz in § 531 Abs. 2 ZPO soll die Parteien zwar zu konzentrierter Verfahrensführung im ersten Rechtszug anhalten, die Bestimmung begründet aber keine Verpflichtungen für die Parteien, ohne hinreichende Anhaltspunkte - "ins Blaue hinein" - schon in erster Instanz die Tatsachen vorzutragen, die ihr erst in zweiter Instanz bekannt geworden sind (BGH, Beschl. v. 7. Febr. 2007, IV ZR 25/06, NJW-RR 2007, 1033, 1034; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 531 Rdn. 30), oder für ihr Anliegen günstige tatsächliche Umstände, die ihr nicht bekannt sind, zu ermitteln (BGH, Urt. v. 6. November 2008, III ZR 231/07, NJW-RR 2009, 329, 331).
  • BGH, 03.11.2008 - II ZR 236/07

    Kreditvergabe durch den Vorstand einer Genossenschaftsbank

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/09
    Die Zurückweisung des - unter Vorlage der Ablichtung einer "Internen Vereinbarung" vom 5. März 2002 geltend gemachten - neuen Vorbringens der Beklagten im Berufungsrechtszug nach § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO beruht auf einer fehlerhaften Anwendung der Präklusionsvorschrift, die sich zugleich als Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf rechtliches Gehör darstellt (BGH, Beschl. v. 23. Mai 2007, IV ZR 24/06, NJW-RR 2007, 1253; BGH, Beschl. v. 19. Juni 2008, V ZR 190/07, Rz. 5, juris; Beschl. v. 3. November 2008, II ZR 236/07, NJW-RR 2009, 332, 333).
  • BGH, 16.11.1979 - V ZR 93/77

    Vorlegung einer Urkunde in beglaubigter Abschrift

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/09
    Die Präklusionsvorschrift in § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO ist auch dann nicht anzuwenden, wenn es sich bei dem erst im Berufungsrechtszug aufgefundenen Schriftstück nicht um das Original der Urkunde, sondern um eine dem Urkundenbeweis nach §§ 415 ff. ZPO nicht zugängliche Kopie einer Urkunde handelt, die als Augenscheinsobjekt freier tatrichterlicher Beweiswürdigung unterliegt (vgl. BGH, Urt. v. 16. November 1979, V ZR 93/77, NJW 1980, 1047, 1048).
  • BGH, 13.12.2002 - V ZR 359/01

    Anforderungen an die Darlegung schlüssigen Klagevorbringens

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/09
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGH, Urt. v. 13. Dezember 2002, V ZR 359/01, NJW-RR 2003, 491; Beschl. v. 1. Juni 2005, XII ZR 275/02, NJW 2005, 2710, 2711 m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1975 - V ZR 127/74

    Begriff der Urkunde

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/09
    Die Partei darf alle neuen Beweismittel verwerten; hätte es sich um das Original der Urkunde gehandelt, könnte das mit der Urkunde zu beweisende neue Vorbringen allenfalls schon unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zulässig sein, um eine nur mit diesem Beweismittel zu führende Restitutionsklage nach § 580 Nr. 7 b ZPO (vgl. dazu BGHZ 65, 300, 302; Urt. v. 12. November 1962, VII ZR 226/60, WM 1963, 145, 148; KG NJW-RR 1997, 123, 124) auszuschließen.
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 25/06

    Aufhebung der Berufungsentscheidung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/09
    aa) Die Beschränkung der Zulassung neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz in § 531 Abs. 2 ZPO soll die Parteien zwar zu konzentrierter Verfahrensführung im ersten Rechtszug anhalten, die Bestimmung begründet aber keine Verpflichtungen für die Parteien, ohne hinreichende Anhaltspunkte - "ins Blaue hinein" - schon in erster Instanz die Tatsachen vorzutragen, die ihr erst in zweiter Instanz bekannt geworden sind (BGH, Beschl. v. 7. Febr. 2007, IV ZR 25/06, NJW-RR 2007, 1033, 1034; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 531 Rdn. 30), oder für ihr Anliegen günstige tatsächliche Umstände, die ihr nicht bekannt sind, zu ermitteln (BGH, Urt. v. 6. November 2008, III ZR 231/07, NJW-RR 2009, 329, 331).
  • BGH, 23.05.2007 - IV ZR 24/06

    Konkretisierung eines bereits in erster Instanz ausreichenden Vortrags durch

  • BGH, 19.06.2008 - V ZR 190/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zurückweisung neuen Vorbringens

  • OLG Saarbrücken, 26.03.2003 - 1 U 740/02

    Darlehensrückzahlung nur bei Nachweis einer zugrunde liegenden

  • KG, 28.05.1996 - 17 U 5551/94
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 15 UH 1/16

    Zulässigkeit einer auf das nachträgliche Auffinden einer Urkunde gestützten

    Dies bedeutet indes nicht, dass stets die Originale der als Restitutionsgrund angeführten Urkunden im Prozess vorgelegt werden müssen bzw. nur die Originalurkunde als solche den Restitutionsgrund darstellen kann (so jedoch: OLG Köln BeckRS 2015, 18512; OLG München BeckRS 2007, 07122; KG NJW-RR 1997, 123; BeckOK ZPO/Fleck ZPO § 580 Rn. 26; möglicherweise ebenso BGH BeckRS 2010, 01086.
  • BGH, 07.06.2018 - III ZR 210/17

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung hinsichtlich der

    Vermag sich eine Partei an ein Geschehen nicht zu erinnern, kann sie dazu gleichwohl eine ihr günstige Behauptung unter Zeugenbeweis stellen, wenn sie hinreichende Anhaltspunkte dafür vorträgt, dass der Zeuge das notwendige Wissen hat (vgl. nur BGH, Urteil vom 27. Mai 2003 - IX ZR 283/99, WM 2003, 1563, 1564; Beschlüsse vom 27. November 2009 - LwZR 12/09, juris, Rn. 20 und vom 27. September 2016 aaO Rn. 9 ff).
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