Rechtsprechung
BGH, 28.01.2010 - 5 StR 541/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 54 StGB; 354 Abs. 2 StPO
Gesamtstrafenbildung; Zurückverweisung an ein anderes Landgericht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- sachsen.de (Pressemitteilung und Volltext)
BGH hält auch vier Jahre Gesamtfreiheitstrafe im Fall Sven G. für zu hoch
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 54 StGB
Gesamtstrafenbildung bei einer Serientat: Begründung der erheblichen Überschreitung der Einsatzstrafe - Wolters Kluwer
Aufhebung eines Urteils auf eine Revision hin
- rewis.io
Gesamtstrafenbildung bei einer Serientat: Begründung der erheblichen Überschreitung der Einsatzstrafe
- ra.de
- rewis.io
Gesamtstrafenbildung bei einer Serientat: Begründung der erheblichen Überschreitung der Einsatzstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
BGH hält auch vier Jahre Gesamtfreiheitstrafe im Fall Sven G. für zu hoch
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 4
Aufhebung eines Urteils auf eine Revision hin - rechtsportal.de (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Gesamtstrafenbildung bei einer Serientat: Begründung der erheblichen Überschreitung der Einsatzstrafe
Verfahrensgang
- LG Bautzen, 29.04.2009 - 1 KLs 250 Js 15663/07
- BGH, 05.08.2009 - 5 StR 294/09
- LG Bautzen, 29.09.2009 - 1 KLs 250 Js 15663/07
- BGH, 28.01.2010 - 5 StR 541/09