Rechtsprechung
BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall durch Vornahme des Beischlafs oder ähnlicher sexueller Handlungen zur Erniedrigung des Opfers bei Widerstandsunfähigkeit
- rewis.io
Schwerer sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person: Strafzumessung betreffend die Anwendung eines Regelbeispiels im Übergangsfall; Begrenzung der gesamtschuldnerischen Haftung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall durch Vornahme des Beischlafs oder ähnlicher sexueller Handlungen zur Erniedrigung des Opfers bei Widerstandsunfähigkeit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Künftige Schäden - und die Feststellung einer Ersatzpflicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Täter, Gehilfe - und die gesamtschuldnerische Haftung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Missbrauch widerstandsunfähiger Personen - in Altfällen
Verfahrensgang
- LG Bonn, 12.07.2016 - 21 KLs 30/15
- BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 208
- NStZ-RR 2018, 363
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 09.05.2017 - 4 StR 366/16
Sexueller Übergriff (Anwendbarkeit auf Taten, die nach altem Recht einen …
Auszug aus BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17
Die neu gefasste Vorschrift des § 177 StGB nF enthält insbesondere in den Absätzen 1, 2 Nrn. 1 und 2 und Absatz 4 Nachfolgeregelungen zu § 179 StGB aF, die hinsichtlich des geschützten Rechtsguts und der inkriminierten Angriffsrichtung unverändert geblieben sind und damit einen identischen Unrechtskern aufweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 1 StR 52/17, NStZ 2017, 407, und vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 241; Urteil vom 12. Juli 2017 - 5 StR 134/17, BeckRS 2017, 121833; Senat, Beschluss vom 8. November 2017 - 2 StR 111/17, StraFo 2018, 81, 82 mwN).cc) Ob die nach § 354a StPO auch im Revisionsverfahren zu beachtende Änderung des materiellen Rechts bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise nach § 2 Abs. 3 StGB die Anwendung des neuen Rechts zur Folge hat, hängt von der als Strafzumessungsakt allein dem Tatrichter obliegenden Entscheidung über die Regelwirkung des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB nF ab und kann daher vom Senat auf der Grundlage der bisherigen Urteilsausführungen nicht abschließend beurteilt werden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 241 f.; Urteil vom 12. Juli 2017 - 5 StR 134/17, BeckRS 2017, 121833).
- BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17
Urteil gegen vier Jugendliche und einen jungen Erwachsenen wegen sexuellen …
Auszug aus BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17
Die neu gefasste Vorschrift des § 177 StGB nF enthält insbesondere in den Absätzen 1, 2 Nrn. 1 und 2 und Absatz 4 Nachfolgeregelungen zu § 179 StGB aF, die hinsichtlich des geschützten Rechtsguts und der inkriminierten Angriffsrichtung unverändert geblieben sind und damit einen identischen Unrechtskern aufweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 1 StR 52/17, NStZ 2017, 407, und vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 241; Urteil vom 12. Juli 2017 - 5 StR 134/17, BeckRS 2017, 121833; Senat, Beschluss vom 8. November 2017 - 2 StR 111/17, StraFo 2018, 81, 82 mwN).cc) Ob die nach § 354a StPO auch im Revisionsverfahren zu beachtende Änderung des materiellen Rechts bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise nach § 2 Abs. 3 StGB die Anwendung des neuen Rechts zur Folge hat, hängt von der als Strafzumessungsakt allein dem Tatrichter obliegenden Entscheidung über die Regelwirkung des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB nF ab und kann daher vom Senat auf der Grundlage der bisherigen Urteilsausführungen nicht abschließend beurteilt werden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 241 f.; Urteil vom 12. Juli 2017 - 5 StR 134/17, BeckRS 2017, 121833).
- BGH, 23.03.1999 - VI ZR 53/98
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen Teilnahme …
Auszug aus BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17
Einen Exzess des Angeklagten I. , der vom gemeinsamen Tatplan und dem Vorsatz des Angeklagten A. nicht gedeckt gewesen wäre und eine wechselseitige Zurechnung ausschlösse (…vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8 …und vom 28. April 2015 - 3 StR 52/15, BGHR StPO § 406 Abs. 1 Entscheidung 2; Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 53/98, BGHR BGB § 830 Abs. 2 Teilnahme 2), hat die Strafkammer ausdrücklich nicht festgestellt.
- BGH, 29.07.2003 - 4 StR 222/03
Adhäsionsverfahren (Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz sämtlicher Schäden; …
Auszug aus BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17
Die Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden setzt voraus, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen können (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03; Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2014, 50). - BGH, 08.11.2005 - 4 StR 321/05
Strafrechtliche Beurteilung von Täterschaft und Teilnahme
Auszug aus BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17
Einen Exzess des Angeklagten I. , der vom gemeinsamen Tatplan und dem Vorsatz des Angeklagten A. nicht gedeckt gewesen wäre und eine wechselseitige Zurechnung ausschlösse (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8 …und vom 28. April 2015 - 3 StR 52/15, BGHR StPO § 406 Abs. 1 Entscheidung 2;… Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 53/98, BGHR BGB § 830 Abs. 2 Teilnahme 2), hat die Strafkammer ausdrücklich nicht festgestellt. - BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11
Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende …
Auszug aus BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17
c) Dies führt zur Aufhebung der Adhäsionsentscheidung und - da die Sache im Übrigen zurückzuverweisen ist - auch hinsichtlich des zivilrechtlichen Teils des Urteils zur Zurückverweisung an das Landgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11 [insoweit in NStZ 2012, 168 nicht abgedruckt]). - BGH, 26.09.2013 - 2 StR 306/13
Ablehnung eines Beweisantrags; Adhäsionsanspruch (Umfang: Ersatzpflicht für …
Auszug aus BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17
Die Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden setzt voraus, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen können (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03; Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2014, 50). - BGH, 03.12.2013 - 4 StR 471/13
Anforderungen an den Adhäsionsausspruch (Feststellungsinteresse); Legalzession; …
Auszug aus BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17
Für die Feststellungsklage mangelt es daher insoweit an dem erforderlichen Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269 mwN). - BGH, 28.04.2015 - 3 StR 52/15
Adhäsionsentscheidung (Grenzen der gesamtschuldnerischen Haftung bei nicht vom …
Auszug aus BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17
Einen Exzess des Angeklagten I. , der vom gemeinsamen Tatplan und dem Vorsatz des Angeklagten A. nicht gedeckt gewesen wäre und eine wechselseitige Zurechnung ausschlösse (…vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8 und vom 28. April 2015 - 3 StR 52/15, BGHR StPO § 406 Abs. 1 Entscheidung 2;… Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 53/98, BGHR BGB § 830 Abs. 2 Teilnahme 2), hat die Strafkammer ausdrücklich nicht festgestellt. - BGH, 08.12.2016 - 1 StR 351/16
Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld bei Mittätern); Tötungsvorsatz …
Auszug aus BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17
Damit hat das Landgericht rechtsfehlerhaft nicht bedacht, dass nach der hier anzuwendenden Regel des § 830 Abs. 2 BGB iVm § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB Täter und Teilnehmer unabhängig von der Art ihrer Beteiligung haften, was wiederum den Umfang ihrer gesamtschuldnerischen Haftung nach § 840 Abs. 1 BGB begrenzt (vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 279). - BGH, 07.03.2017 - 1 StR 52/17
Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (Nachfolgeregelung; milderes …
- BGH, 16.05.2017 - 3 StR 43/17
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Vollzug des Beischlafs; …
- BGH, 08.11.2017 - 2 StR 111/17
Sexueller Übergriff (Verhältnis zum sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger …
- BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20
Sexueller Missbrauch von Kindern, Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot
Entgegen der Wertung der Strafkammer stellt sich - bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise - die seit dem 10. November 2016 geltende Fassung der § 177 Abs. 2 Nr. 1, § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB in den Fällen, in denen der Tatrichter - wie hier - einen besonders schweren Fall entsprechend dem Regelbeispiel des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB annimmt, nicht als milderes Gesetz im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB gegenüber der bis zum 9. November 2016 geltenden Fassung des § 179 Abs. 5 Nr. 1 StGB dar (vgl. Senat, Urteil vom 28. Februar 2018 - 2 StR 45/17, juris Rn. 15;… BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2017 - 4 StR 31/17, juris Rn. 3;… vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, juris Rn. 6).Es verbleibt damit auch hinsichtlich des Schuldspruchs bei der Anwendung des § 179 StGB aF (vgl. Senat, Urteil vom 28. Februar 2018 - 2 StR 45/17, aaO).