Rechtsprechung
   BGH, 28.03.1957 - VII ZR 243/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,7329
BGH, 28.03.1957 - VII ZR 243/56 (https://dejure.org/1957,7329)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1957 - VII ZR 243/56 (https://dejure.org/1957,7329)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1957 - VII ZR 243/56 (https://dejure.org/1957,7329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,7329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 12.06.1911 - II 14/11

    Aufrechnung in der Berufungsinstanz; Sicherheitszession

    Auszug aus BGH, 28.03.1957 - VII ZR 243/56
    Zwischen dem Sicherungseigentümer und dem übereignenden Schuldner besteht ein Treuverhältnis, auf das die Bestimmungen über den Auftrag entsprechend angewandt werden können (vgl. RGZ 59, 190; 76, 345; 116, 330).
  • RG, 08.01.1934 - VI 274/33

    1. Zum Umfang des Schadensersatzanspruchs aus der Vollziehung eines

    Auszug aus BGH, 28.03.1957 - VII ZR 243/56
    Wie sich schon aus den Ausführungen unter I ergibt, ist der Sicherungseigentümer zu einer solchen für die Verwertung des Pfandrechts vorgeschriebenen Androhung (§ § 1234 BGB, 368 HGB) nicht ohne weiteres verpflichtet (vgl. RGZ 143, 118).
  • RG, 29.03.1927 - II 374/26

    Vermögensbeschlagnahme in England

    Auszug aus BGH, 28.03.1957 - VII ZR 243/56
    Zwischen dem Sicherungseigentümer und dem übereignenden Schuldner besteht ein Treuverhältnis, auf das die Bestimmungen über den Auftrag entsprechend angewandt werden können (vgl. RGZ 59, 190; 76, 345; 116, 330).
  • RG, 23.11.1904 - V 215/04

    Sicherheitszession

    Auszug aus BGH, 28.03.1957 - VII ZR 243/56
    Zwischen dem Sicherungseigentümer und dem übereignenden Schuldner besteht ein Treuverhältnis, auf das die Bestimmungen über den Auftrag entsprechend angewandt werden können (vgl. RGZ 59, 190; 76, 345; 116, 330).
  • RG, 05.01.1934 - VII 180/33

    1. Zur Abtretung und Pfändung des Anspruchs, der dem Grundstückseigentümer

    Auszug aus BGH, 28.03.1957 - VII ZR 243/56
    Nur wenn aus diesen nichts über die Befugnisse des Sicherungseigentümers hinsichtlich der Verwertung der übereigneten Sachen zu entnehmen ist, ist Raum für die Annahme, daß der Sicherungseigentümer, der an sich eine wesentlich freiere Stellung als der Pfandgläubiger hat (RGZ 143, 113 [118]), bei der Verwertung die dem Pfandgläubiger gezogenen Grenzen einhalten muß (RG a.a.O. S 116-118 und DR 1941, 1792).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht