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   BGH, 28.03.2006 - XI ZR 388/04   

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BGH, 28.03.2006 - XI ZR 388/04 (https://dejure.org/2006,2128)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2006 - XI ZR 388/04 (https://dejure.org/2006,2128)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2006 - XI ZR 388/04 (https://dejure.org/2006,2128)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Korrektur einer fehlerhaften Kostenentscheidung des Berufungsgerichts vom Revisionsgericht von Amts wegen; Überprüfung einer Nebenentscheidung des Berufungsurteils im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 5
    Korrektur einer fehlerhaften Kostenentscheidung des Berufungsgerichts bei Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde: fehlerhafte Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1508
  • MDR 2006, 1124
  • FamRZ 2006, 860
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.06.1995 - V ZR 276/94

    Korrektur der Kostenentscheidung im Nichtannahmebeschluß

    Auszug aus BGH, 28.03.2006 - XI ZR 388/04
    Die fehlerhafte Kostenentscheidung des Berufungsgerichts kann vom Revisionsgericht von Amts wegen in dem die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss - anders als in einem aufgrund des bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Revisionsrechts erlassenen Nichtannahmebeschluss (BGH, Beschluss vom 13. Juni 1995 - V ZR 276/94, NJW-RR 1995, 1211) - nicht korrigiert werden.
  • BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 28.03.2006 - XI ZR 388/04
    Darin unterscheidet sich das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von dem früheren Annahmeverfahren, bei dem die Entscheidung über die Annahme (auch) die eingelegte Revision gegen die Hauptsacheentscheidung zum Gegenstand hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02, NJW 2004, 1048).
  • BGH, 17.11.2015 - II ZB 20/14

    Berichtigung einer Kostengrundentscheidung: Abänderung durch das Berufungsgericht

    Ob diese Entscheidungskompetenz auch dann besteht, wenn das Rechtsmittelgericht die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweist (s. dazu BFH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - IV B 33/00, juris; BFH, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - VI B 52/14, juris Rn. 1, 7, 11 einerseits; BGH, Beschluss vom 28. März 2006 - XI ZR 388/04, NJW-RR 2006, 1508 andererseits), braucht der Senat im Streitfall nicht zu entscheiden.
  • BGH, 28.11.2008 - LwZR 12/07

    Verfassungs- und völkerrechtliche Wirksamkeit des Restitutionsausschlusses

    Da die Kostenentscheidung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht entsprechend geändert werden kann (BGH, Beschl. v. 27. Mai 2004, VII ZR 217/02, NJW 2004, 2598; Beschl. v. 28. März 2006, XI ZR 388/04, NJW-RR 2006, 1508), würde der Beklagte zu 1 durch die Heraufsetzung des Streitwerts benachteiligt.
  • BGH, 04.03.2010 - XI ZR 228/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anwendbarkeit der Vorschriften über das gerichtliche

    Zwar geht es in diesem Verfahren nicht um die Korrektur der Entscheidung zur Hauptsache, sondern allein um die Frage, ob die Revision zuzulassen ist, so dass der Beschwerde hinsichtlich der Hauptsache der Devolutiveffekt fehlt (BGH, Beschluss vom 28. März 2006 - XI ZR 388/04, NJW-RR 2006, 1508).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 21 U 91/07

    Zur Haftung des Rechtsanwalts und zu den Grenzen der Sachverhaltsaufklärung im

    Ihre Einlegung hemmt zwar gemäß § 544 Abs. 5 Satz 1 ZPO den Eintritt der Rechtskraft des Berufungsurteils, ihr fehlt jedoch hinsichtlich der Hauptsache der Devolutiveffekt (BGH, NJW-RR 2006, 1508).
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 251/02

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterlassungsbegehrens hinsichtlich der

    Dass eine fehlerhafte Kostenentscheidung des Berufungsgerichts in dem die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss nicht korrigiert werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 28.3.2006 - XI ZR 388/04, NJW-RR 2006, 1508), steht der Anwendung des § 91a ZPO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht entgegen.

    Diese kann im Revisionsverfahren nicht zur Überprüfung gestellt und im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht geändert werden (BGHZ 113, 362, 364; BGH NJW-RR 2006, 1508).

  • BGH, 13.12.2007 - V ZA 12/07

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Verfahren der

    Dabei kann dahinstehen, ob das Revisionsgericht eine solche Anordnung im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde, welches nicht zur Anhängigkeit der Hauptsache bei ihm führt (vgl. BGH, Beschl. v. 28. März 2006, XI ZR 388/04, NJW-RR 2006, 1508), überhaupt erlassen kann und ob ein entsprechender Antrag auch dann von einem am Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt gestellt werden muss, wenn der Antragsteller um Prozesskostenhilfe für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nachsucht.
  • OLG München, 22.09.2016 - 11 W 1503/16

    Gebühren für die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts im Rahmen der

    Diese fällt in der Revisionsinstanz vielmehr erst dann an, wenn das Revisionsgericht der Nichtzulassungsbeschwerde stattgibt und die Revision zulässt (BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - XI ZR 388/04 = NJW-RR 2006, 1508; Musielak/Voit/Ball, ZPO, 13. Aufl., § 544 Rn. 2; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 544 Rn. 5).
  • LG München I, 19.10.2009 - 1 S 14383/09

    Kostenentscheidung: Korrektur in der Rechtsmittelinstanz trotz Abweisung des

    (4) Die Entscheidung des BGH vom 28.03.2006 (NJW-RR 2006, 1508) steht dieser Sichtweise nicht entgegen (LG Kaiserslautern Beschluss vom 16.10.2007, Az.: 1 S 82/07, zit. nach juris, Rz. 8 ff.).
  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 249/02

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterlassungsbegehrens hinsichtlich der

    Der Umstand, dass eine fehlerhafte Kostenentscheidung des Berufungsgerichts in dem die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss nicht korrigiert werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 28.3.2006 - XI ZR 388/04, NJW-RR 2006, 1508), steht der Anwendung des § 91a ZPO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht entgegen.
  • BGH, 17.01.2017 - XI ZR 490/15

    Auslegung des Tenors eines Berufungsurteils: Abweisung der Klage "insgesamt" bei

    Deren Überprüfung setzt vielmehr die Zulassung der Revision aus anderen Gründen voraus (vgl. Senat, Beschluss vom 28. März 2006 - XI ZR 388/04, NJW-RR 2006, 1508 und BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - II ZR 158/08, juris Rn. 3; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 99 Rn. 7).
  • BVerwG, 17.03.2021 - 4 BN 61.20

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung für das

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 17 U 188/07
  • BGH, 13.01.2014 - XI ZR 376/12

    Gehörsrüge gegen die Festsetzung des Streitwerts

  • BGH, 02.07.2009 - II ZR 158/08

    Übereinstimmende Erledigung von aktienrechtlichen Nichtigkeits- und

  • BGH, 13.01.2014 - XI ZR 362/12

    Festsetzung des Streitwerts

  • BGH, 14.06.2007 - IX ZR 166/04

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die subjektive Seite bei

  • BGH, 04.03.2010 - XI ZR 60/09

    Anerkenntnis im Zeitpunkt der Zulassung der Revision durch das Revisionsgericht

  • OVG Sachsen, 26.08.2008 - 3 B 7/08

    übereinstimmende Erledigungserklärung; Kostenverteilung; erfolgloses

  • LG Kaiserslautern, 16.10.2007 - 1 S 82/07

    Berufungsverfahren: Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung im

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