Rechtsprechung
BGH, 28.03.2019 - 4 StR 483/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 3 StGB
Grundsätze der Strafzumessung (Feststellung der besonderen Schwere der Schuld: Bewertung von Mordmerkmalen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld
- rewis.io
Besondere Schwere der Schuld bei Mordverwurf
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 46 Abs. 3 ; StGB § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Anforderungen an die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 174
- StV 2019, 455
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen …
Auszug aus BGH, 28.03.2019 - 4 StR 483/18
Soweit die Strafkammer dem Angeklagten das "Tatmotiv' erschwerend angelastet hat, liegt zudem ein Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB vor (zur Anwendbarkeit von § 46 Abs. 3 StGB bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226; Beschluss vom 5. April 2001 - 4 StR 106/01, NStZ-RR 2001, 296).Zwar schließt es § 46 Abs. 3 StGB nicht aus, auch die Mordmerkmale selbst der Bewertung daraufhin zu unterziehen, ob sich aus den sie begründenden Tatsachen eine besondere Schuldschwere ergibt (BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226, 229).
- BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01
Besondere Schwere der Schuld; Zweifelsgrundsatz; In dubio pro reo; …
Auszug aus BGH, 28.03.2019 - 4 StR 483/18
Soweit die Strafkammer dem Angeklagten das "Tatmotiv' erschwerend angelastet hat, liegt zudem ein Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB vor (zur Anwendbarkeit von § 46 Abs. 3 StGB bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226; Beschluss vom 5. April 2001 - 4 StR 106/01, NStZ-RR 2001, 296).
- LG Amberg, 19.08.2021 - 11 Ks 100 Js 6315/20
Zu den Mordmerkmalen der Heimtücke und niedriger Beweggründe
Doch muss es sich jeweils um Umstände handeln, die die Grenze zu den Merkmalen überschreiten; denn nur dann sind sie Umstände von Gewicht, welche den Vollzug eines 15 Jahre überschreitenden Freiheitsentzuges gebieten können (…BGH, a.a.O.; Beschluss vom 28.03.2019, Az.: 4 StR 483/18, NStZ-RR 2019, 174, beck-online).