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   BGH, 28.03.2019 - 4 StR 483/18   

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https://dejure.org/2019,9606
BGH, 28.03.2019 - 4 StR 483/18 (https://dejure.org/2019,9606)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2019 - 4 StR 483/18 (https://dejure.org/2019,9606)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2019 - 4 StR 483/18 (https://dejure.org/2019,9606)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 174
  • StV 2019, 455
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen

    Auszug aus BGH, 28.03.2019 - 4 StR 483/18
    Soweit die Strafkammer dem Angeklagten das "Tatmotiv' erschwerend angelastet hat, liegt zudem ein Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB vor (zur Anwendbarkeit von § 46 Abs. 3 StGB bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226; Beschluss vom 5. April 2001 - 4 StR 106/01, NStZ-RR 2001, 296).

    Zwar schließt es § 46 Abs. 3 StGB nicht aus, auch die Mordmerkmale selbst der Bewertung daraufhin zu unterziehen, ob sich aus den sie begründenden Tatsachen eine besondere Schuldschwere ergibt (BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226, 229).

  • BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01

    Besondere Schwere der Schuld; Zweifelsgrundsatz; In dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 28.03.2019 - 4 StR 483/18
    Soweit die Strafkammer dem Angeklagten das "Tatmotiv' erschwerend angelastet hat, liegt zudem ein Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB vor (zur Anwendbarkeit von § 46 Abs. 3 StGB bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226; Beschluss vom 5. April 2001 - 4 StR 106/01, NStZ-RR 2001, 296).
  • LG Amberg, 19.08.2021 - 11 Ks 100 Js 6315/20

    Zu den Mordmerkmalen der Heimtücke und niedriger Beweggründe

    Doch muss es sich jeweils um Umstände handeln, die die Grenze zu den Merkmalen überschreiten; denn nur dann sind sie Umstände von Gewicht, welche den Vollzug eines 15 Jahre überschreitenden Freiheitsentzuges gebieten können (BGH, a.a.O.; Beschluss vom 28.03.2019, Az.: 4 StR 483/18, NStZ-RR 2019, 174, beck-online).
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