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   BGH, 28.06.1965 - VII ZR 243/63   

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https://dejure.org/1965,3168
BGH, 28.06.1965 - VII ZR 243/63 (https://dejure.org/1965,3168)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1965 - VII ZR 243/63 (https://dejure.org/1965,3168)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1965 - VII ZR 243/63 (https://dejure.org/1965,3168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erbringung einer Leistung zum Zweck der Erbeinsetzung - Bereicherungsanspruch wegen Nichterreichung des mit der Leistung bezweckten Erfolges - Überprüfung der Auslegung einer Willenserklärung durch das Revisionsgericht - Grundsätze der Auslegung eines Vertrages - ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.03.1965 - V ZR 43/63

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung betreffend die Löschung eines Wegerechts -

    Auszug aus BGH, 28.06.1965 - VII ZR 243/63
    Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ist dieser Auffassung gefolgt (NJW 1965, 1229 [BGH 30.03.1965 - V ZR 43/63]).
  • BAG, 05.08.1963 - 5 AZR 79/63

    Arbeitsleistungen ohne Barvergütung - Einsatz als Erbe - Gestundeter

    Auszug aus BGH, 28.06.1965 - VII ZR 243/63
    So hat das Bundesarbeitsgericht einem Arbeitnehmer, der Dienstleistungen ohne Barvergütung in der Hoffnung erbracht hat, vom Arbeitgeber zum Erben eingesetzt zu werden, keinen Bereicherungsanspruch, sondern einen Anspruch auf die "übliche Vergütung" nach § 612 Abs. 2 BGB zuerkannt (NJW 1963, 2188).
  • BGH, 30.10.1969 - VII ZR 97/67

    Anspruch wegen Arbeitsleistungen im Betrieb der Eltern - Verpflichtung zur

    Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Auffassung angeschlossen (NJW 1965, 1224; Urteil des Senats vom 28. Juni 1965 - VII ZR 243/63).
  • BGH, 15.11.1965 - VII ZR 286/63

    Ansprüche aus einem Schenkungsversprechen auf den Todesfall - Geltendmachung von

    Die Rechtssprechung hat zwar neuerdings in ähnlich gelagerten Fällen mehrfach nicht einen Bereicherungsanspruch, sondern einen Anspruch auf die übliche Vergütung für geleistete Dienste gemäß § 612 Abs. 2 BGB angenommen (vgl. dazu Bundesarbeitsgericht in NJW 1963, S. 2188 und BGH in NJW 1965, 1229 [BGH 30.03.1965 - V ZR 43/63], ferner das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1965, VII ZR 243/63).
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