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BGH, 28.08.2012 - 5 StR 382/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 266 Abs. 1 StPO; § 64 StGB
Reichweite der zugelassenen Anklage (keine Erstreckung auf einen nur teilweise im Anklagesatz erwähnten Handlungsablauf); rechtsfehlerhaft unterbliebene Erörterung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (hier: Marihuana) und Vorliegen der Voraussetzung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64; StPO § 349 Abs. 2
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (hier: Marihuana) und Vorliegen der Voraussetzung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 28.08.2012 - 5 StR 382/12
- BGH, 26.09.2012 - 5 StR 382/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12
Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen …
Auszug aus BGH, 28.08.2012 - 5 StR 382/12
Ein Hang im Sinne des § 64 StGB setzt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung voraus, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen, wobei auch das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz dem nicht entgegenstehen (BGH, Beschluss vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12 mwN).